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Neue LeMSHO-Fassung

Pressemitteilung vom 11.04.2011

Am 7.April 2011 hat das Studierendenparlament die neue Fassung der Ordnung über Leistungen zur Milderung durch das Semesterticket verursachter finanzieller Härten (LeMSHO) beschlossen, die das Sozialreferat des AStA ausgearbeitet hat.
Die vorherige Ordnung von 2007 war ungenau und Details zur Rückerstattung des Semestertickets wurden über eine Richtlinie geregelt, die keine Legitimation in der Ordnung hatte. Teilweise stand die Richtlinie sogar mit der Ordnung im Widerspruch. Von jetzt an wird die Rückerstattung nur noch durch eine einzige Ordnung geregelt. In der neuen Fassung sind nun Schwerbehinderte als rückerstattungsberechtigt verankert und die Regelungen für Studierende mit Kind verbessert worden. Das Sozialreferat erhofft sich durch die Verbesserungen, dass erstattungsberechtigten Studierenden, insbesondere Familien und Schwerbehinderten, keine unnötigen bürokratischen Hindernisse zur Rückerstattung mehr im Weg stehen werden.

Neu ist auch der Paragraph „Transparenz“, mit dem sich das Sozialreferat selbst verpflichtet hat, alle relevanten Informationen auf der Homepage sowie hochschulöffentlich bereit zustellen. „Jetzt wird für alle Studierenden transparent sein, unter welchen Bedingungen eine Rückerstattung möglich ist“, so Kay Bents, Sozialreferent des AStA Göttingen.

AStA Uni Göttingen, 11. April 2011


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