Neue LeMSHO-Fassung
Pressemitteilung vom 11.04.2011
Am 7.April 2011 hat das Studierendenparlament die neue Fassung der Ordnung über Leistungen zur Milderung durch das Semesterticket
verursachter finanzieller Härten (LeMSHO) beschlossen, die das Sozialreferat des AStA ausgearbeitet hat.
Die vorherige Ordnung von 2007 war ungenau und Details zur Rückerstattung des Semestertickets wurden über eine Richtlinie
geregelt, die keine Legitimation in der Ordnung hatte. Teilweise stand die Richtlinie sogar mit der Ordnung im Widerspruch. Von
jetzt an wird die Rückerstattung nur noch durch eine einzige Ordnung geregelt. In der neuen Fassung sind nun
Schwerbehinderte als rückerstattungsberechtigt verankert und die Regelungen für Studierende mit Kind verbessert
worden. Das Sozialreferat erhofft sich durch die Verbesserungen, dass erstattungsberechtigten Studierenden, insbesondere
Familien und Schwerbehinderten, keine unnötigen bürokratischen Hindernisse zur Rückerstattung mehr im Weg stehen
werden.
Neu ist auch der Paragraph „Transparenz“, mit dem sich das Sozialreferat selbst verpflichtet hat, alle relevanten Informationen auf der Homepage sowie hochschulöffentlich bereit zustellen. „Jetzt wird für alle Studierenden transparent sein, unter welchen Bedingungen eine Rückerstattung möglich ist“, so Kay Bents, Sozialreferent des AStA Göttingen.
AStA Uni Göttingen, 11. April 2011
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