Pressemitteilung: Resolution der Studierendenschaft der Universität Göttingen – NHG Novelle als schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Studierenden und Verschiebung der Machtbalance bezüglich Hochschulen

Die Studierendenschaft der Universität Göttingen übt deutliche Kritik an der geplanten Gesetzesänderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). In einer gemeinsamen Resolution warnt das Studierendenparlament vor tiefgreifenden Eingriffen
in die Rechte von Studierenden sowie einer weiteren Verschiebung der Machtbalance innerhalb der Hochschulen.

Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere die geplanten Erweiterungen der Exmatrikulationsmöglichkeiten. Diese ermöglichen künftig weitreichende Sanktionen bis hin zu hochschulübergreifenden Sperrfristen und sehen interne Verfahren vor, die aus Sicht der Studierendenschaft rechtsstaatlich problematisch sind.

„Die Exmatrikulation ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die Bildungsbiografie
von Studierenden. Wenn Hochschulen eigenständig Sachverhalte bewerten und daraus
weitreichende Konsequenzen wie Exmatrikulationen oder Sperrfristen ableiten, entsteht
eine zusätzliche Entscheidungsebene neben der staatlichen Justiz. Eine solche
Doppelstruktur ist aus rechtsstaatlicher Perspektive hochproblematisch und geht über das
hinaus, was notwendig und angemessen ist“,

erklärt die studentische Senatorin Ann-Julie Blume.

Zugleich sieht das Studierendenparlament Risiken für die politische Kultur an
Hochschulen:

„Universitäten sind keine konfliktfreien Räume. Sie leben davon, dass gesellschaftliche Auseinandersetzungen auch innerhalb der Hochschule sichtbar werden. Wenn Regelungen so weit gefasst sind, dass sie potenziell auch Protesthandlungen erfassen, entsteht ein erheblicher Abschreckungseffekt für politische Beteiligung“,

so die studentische Senatorin weiter.

Neben der Kritik an den Exmatrikulationsregelungen hebt die Resolution ein strukturelles Ungleichgewicht hervor: Während die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Studierenden deutlich ausgeweitet werden, fehlen weiterhin wirksame Regelungen zum Umgang mit
Machtmissbrauch durch Professor*innen.

Darüber hinaus kritisiert das Studierendenparlament die geplanten Änderungen zur Abwahl von Präsidiumsmitgliedern. Insbesondere die stärkere Einbindung externer Akteure wird als potenzielle Schwächung der akademischen Selbstverwaltung bewertet.

„Die Möglichkeit, sich von ungeeigneten oder umstrittenen Leitungen zu trennen, ist ein zentrales Korrektiv innerhalb der Hochschule. Wenn diese Entscheidung künftig von externen Akteuren abhängig gemacht wird, verschiebt sich die Balance deutlich zulasten der Hochschule selbst und wirft grundsätzliche Fragen nach der institutionellen Unabhängigkeit dieser auf.“, 

erklärt der AStA-Vorsitz Max Ahrendt.

„Universitäten waren schon immer ein Treiber gesellschaftlichen Diskurses und Raum für kritische Auseinandersetzung. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung gilt es diese Funktion der kritischen, demokratischen Öffentlichkeit zu sichern und nicht Hochschulen zu einem Raum der reinen Disziplinierung zu verengen“, 

so der AStA-Vorsitz Max Ahrendt abschließend.


Die vollständige Resolution hat der AStA auf seiner Website veröffentlicht:

Rückfragen können Sie gerne stellen an:
Max Ahrendt, AStA-Vorsitz
vorsitz@asta.uni-goettingen.de