Bussemesterticket

Seit dem Wintersemester 2014/15 haben sich die Studierenden im Rahmen einer Urabstimmung für das Bussemesterticket ausgesprochen. Auch bei den letzten Uniwahlen 2021 wurde das Ticket angenommen!

Wo gilt das Bussemesterticket?

Das Bussemesterticket berechtigt Dich zur Fahrt mit allen Stadtbussen der GöVB sowie zur Fahrt in den von der GöVB betriebenen Bussen nach Rosdorf und Bovenden (alle zweistelligen Busnummern). Ebenfalls enthalten sind die Nachtbusse der GöVB, die in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag operieren. Die Nachtlinien sind einstellig und durch ein vorangehendes N erkennbar (Bsp.: N8 nach Geismar). Außerdem sind die Dreistelligen Buslinien 130, 180 und 185 von und nach Bovenden und Rosdorf im Semesterticket enthalten. Die Fahrten müssen in Rosdorf bzw. Bovenden starten oder enden, Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Göttingen sind mit den Regionlbuslinien nicht gestattet.

Fahrplan der GöVB

Sprechstunde

Bei allen tiefergehenden Fragen kannst Du uns gerne eine Mail schicken. Entweder lösen wir das Problem sofort, oder wir vereinbaren einen Termin. Ihr könnt auch unsere Bahn- und Busticket-Beauftragte kontaktieren:
Mail: semesterticket@asta.uni-goettingen.de

 

Fragen zum Bussemesterticket (FAQ)


Ist die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern mit dem Bussemesterticket möglich?
Ja. Du kannst das Fahrrad in den Bussen der GöVB mit dem Bussemesterticket kostenlos mitnehmen, hast aber keine Garantie auf einen Standplatz im Bus. Rollstuhlfahrende haben im Zweifel immer Vorrang.
Was kostet das Bussemesterticket?
Im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemester 2022 kostet das Bussemesterticket 50,90 €. Der Betrag ist im Rückmeldebeitrag bereits enthalten.
Kann ich mein Kind kostenlos im Bus mitnehmen?
Kinder unter 6 Jahren werden gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der GöVB kostenlos befördert. Das gilt auch, wenn der Reisende seine Fahrt mit dem Semesterticket antritt. Spezielle Vergünstigungen bei der Mitnahme von Kindern und Jugendlichen über 6 Jahren bestehen aber nicht.
Ich bin beurlaubt. Kann ich trotzdem das Semesterticket nutzen?
Beurlaubte Studierende erhalten für den Zeitraum ihrer Beurlaubung auch kein Semesterticket. Achtung beim Verlängern der Chipkarte für das Urlaubssemester! Der Semesterticket-Aufdruck wird dabei gelöscht, das Semesterticket ist dann (auch im zuende gehenden Vor-Urlaubssemester) nicht nutzbar. Also am besten erst kurz vor Beginn des Urlaubssemesters verlängern.
Ich bin Erstsemester und möchte mit dem Bus fahren. Muss ich da etwas beachten?
Achtung! Eine Immatrikulationsbescheinigung nicht aus, um von Deinem Bussemesterticket Gebrauch zu machen. Auch wenn du deinen neuen Studienausweis schon hast, kannst Du das Semesterticket erst mit dem offiziellen Semesterbeginn (Sommersemester: 01.04. / Wintersemester 01.10.) nutzen.
Kann ich auch die dreistelligen Buslinien nutzen?
Nein, die dreistelligen Buslinien sind die sogenannten Regionalbuslinien und werden nicht von den GöVB betrieben. Deshalb sind diese grundsätzlich nicht im Semesterticket inbegriffen. Aber: Seit dem Wintersemester 16/17 sind die Dreistelligen Buslinien 130, 180 und 185 von und nach Bovenden und Rosdorf im Semesterticket enthalten. Der Start- oder Zielpunkt der Fahrt muss dabei allerdings außerhalb des Stadtgebietes Göttingen liegen. In allen anderen Fällen musst Du einen regulären Fahrschein erwerben.
Ich wurde ohne Semesterticket erwischt. Was muss ich tun?
Die GöVB verlangen ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro. Dieses lässt sich jedoch auf eine Bearbeitungsgebühr von ca. 7 Euro reduzieren, wenn man innerhalb der Frist (7 Tage) sein Semesterticket bei der Verwaltung vorzeigt.

 

Fragen zum Bussemesterticket (FAQ)


Jedes Jahr beschließt das Studierendenparlament über die Durchführung einer jeweiligen Urabstimmung für die drei Semestertickets. Die Studierenden entscheiden durch ihre Wahl im Januar über die Bereitstellung des Tickets. Hier findet ihr genauere Informationen zum Bussemesterticket und die Urabstimmung.