Anteilige Rückerstattung bei Exmatrikulation
Studierende, die im laufenden Semester exmatrikuliert werden, können eine Erstattung der anteiligen Semesterticketbeiträge für volle Monate zwischen dem Zeitpunkt der Exmatrikulation und dem Semesterende erhalten. Wollt ihr eine solche Erstattung beantragen, müsst ihr die folgenden Dokumente einreichen:
- Antrag auf anteilige Rückerstattung der Semesterticket-beiträge (deutschlandweites Semesterticket & Kulturti-cket) bei Exmatrikulation im laufenden Semester
- Exmatrikulationsbescheinigung aus dem laufenden Semester
- Studienausweis mit Kulturticketaufdruck
- ggf. Semesterticket als Chipkarte (sofern das Semesterticket nicht digital vorliegt)
Antragszeiträume
01.04. – 30.09. (Sommersemester) / 01.10. – 30.03. (Wintersemester)
Der Antragszeitraum ist gleichbedeutend mit dem Semester, in dem du exmatrikuliert wirst.
Der Antrag kann digital oder in Papierform über den Briefkasten, das Sekretariat oder direkt an das Sozialreferat gestellt werden.
Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.