Dieses Statement wurde von der Trans*beratung des AStA verfasst.
Dem Selbstbestimmungsgesetz (SBG) wird deutschlandweit von trans* Menschen mit Vorbehalten entgegengefiebert. Das Gesetz bezieht sich auf die Möglichkeit von trans, inter und nicht-binären Menschen, einigermaßen unkompliziert ihren Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Dies wird zukünftig über eine Erklärung beim zuständigen Amt geregelt sein. Der Neuentwurf scheint wie eine grundsätzliche Verbesserung im Gegensatz zum in vielen Punkten verfassungswidrigen TSG (Transsexuellengesetz), welches seit den frühen 80er Jahren in Deutschland angewandt wird. Doch die Freude darf mäßig ausfallen. Die Kritik am SBG hagelt aus zwei Richtungen. Einerseits gibt es Menschen, die meinen, eine “gefährliche trans* Ideologie” würde nun von Kindergarten bis Abschlussklasse täglich in Schulen propagiert, sodass sich möglichst viele Kinder bereits unter 10 Jahren sämtlichen angleichenden Operationen unterziehen, die zur Verfügung stehen. Des Weiteren würden nun solch wichtige und extrem hilfreiche Regelungen wie die Frauenquote von “Männern” unterwandert werden, die im besten Falle aus Jux und Tollerei, im schlimmsten Fall aus missbräuchlichen Gründen so tun, als seien sie Frauen. Und ganz besonders im Sport, wo eine geschlechtliche Trennung der Sportler*innen essentiell ist, um das männlich-fragile Ego zu erhalten, würden sich jetzt mit dem neuen SBG sicherlich tausende, wenn nicht sogar Millionen von Männern einschleichen, um unsere guten deutschen Biofrauen zu verdrängen. Dem sarkastischen Ton dieses Posts zu entnehmen sind natürlich die verschwörerischen und für trans* Menschen gänzlich gefährlichen Sentiments der konservativen Parteien. Wie immer werden hier die ersten reaktionären Gedanken der Menschen, die sich mit dem Thema nicht auskennen, ausgenutzt und bis ins Unermessliche verstärkt- zum Guten der scheinbar vernünftigen rechten “Mitte”. Dass das neue SBG grundlos alle trans* Frauen verdächtigt, heimlich dann doch missbräuchliche cis Männer zu sein, dass sog. “Staatenlose” eine völlig unklare Rechtslage im Bezug zum SBG aushalten müssen, dass zwangsweise Vorname UND Geschlechtseintrag geändert werden müssen, dass Minderjährige eine verpflichtende Erklärung ihrer Erziehungsberechtigten brauchen, dass es sowohl eine Anmeldefrist von 3 Monaten vor der Änderung, sowie eine Sperrfrist von einem Jahr nach der Änderung bestehen, dass das SBG explizit auf das Hausrecht und die Vertragsfreiheit verweist; das und mehr sind Punkte, die einen tatsächlichen Einfluss auf das Leben tausender Menschen haben werden. Das SBG wird sich nur auf einen rechtlichen Status von trans Menschen beziehen, nicht auf medizinischen Zugang oder soziale Integration am Arbeitsplatz, auf dem Wohnungsmarkt oder in anderen Feldern, in denen trans Menschen sich großteilig präkarisiert bewegen. Ausser natürlich, irgendjemand möchte irgendwo in Deutschland einer Transfrau die Bedienung verweigern und macht sein Recht auf Vertragsfreiheit und Hausrecht geltend; gut, dass wir in solchen Situationen fest rechtlich abgesichert sind.
Die Trans*beratung des AStA der Uni Göttingen