Semesterticketrückerstattung

Auch im Wintersemester 2024/25 gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge für die Semestertickets (deutschlandweites Mobilitätsticket und Kulturticket) erstattet zu bekommen. Die Tickets kannst Du trotzdem weiter nutzen!

Es gibt verschiedene Typen an Rückerstattungen. Unten findest du einen Überblick mit allen wichtigen Informationen zu Voraussetzungen und dem entsprechenden Antrag.

Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Here you will find information about the refund of the semester tickets in English.

Achtung!
Die Antragsmodalitäten werden derzeit überarbeitet. Aufgrund der Einführung des deutschlandweiten Bus- und Bahnsemestertickets (Deutschlandticket) wird es zu einigen Änderungen kommen. Die Informationen und Downloads auf dieser Seite werden bis zum 01.10.2024 geupdatet. Das Sozialreferat steht für Fragen zur Verfügung!

 

Typ A: Studis mit Schwerbehindertenausweis

Typ A: Doppelimmatrikulation

Typ B: Härtefall

Voraussetzungen

Erstattung der Bahn- und
Bustickets für Studierende, welche nach dem Schwerbehindertengesetz einen
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
haben

 

Anteilige Erstattung der
Tickets für Studierende, welche an einer weiteren niedersächsischen
Hochschule immatrikuliert sind und dort ebenfalls ein Ticket erwerben müssen

 

Erstattung für studierende in einem finanziellen Härtefall. Die
Einkommensgrenze orientiert sich dabei an aktuellen Bafög-sätzen. Aufgrund
von Sondertatbeständen kann die Einkommensgrenze nach oben verschoben werden.

Fristen

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.06. oder 01.10. – 15.01.

Ordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung

LeMSHO

Hier geht’s zum Antrag

Rückerstattung mit
Schwerbehindertenausweis

Rückerstattung mit
Doppelimmatrikulation

LeMSHO: finanzielle Härte

Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.