Studentische Selbstverwaltung

Die Studierenden der Universität Göttingen sind als verfasste Studierendenschaft zusammengefasst. Das heißt, dass das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) den Studierenden als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts das Recht der Selbstverwaltung gibt. Jede*r Studierende ist automatisch Mitglied der verfassten Studierendenschaft.

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Mehr Infos zu den Gremien und Institutionen der Studentischen Selbstverwaltung (beispielsweise zu den Fachgruppen und Fachschaften) findet ihr hier:

Gremien & Interessensvertretungen & Kontakt
Kontakt zu Fachgruppen
Kontakt zu Fachschaftsräten
Hochschulwahlen
Gremienarbeitsbescheinigungen

AStA16_Selbstverwaltung_neu