Hochschulwahlen

Jedes Jahr im Januar habt ihr die Möglichkeit sowohl über Eure künftige Vertretung als auch über die Zukunft des Bahn-Bus- und des Kultursemestertickets abzustimmen. Die nächsten Uniwahlen und die Urabstimmung finden vom 15.01.2024 (12 Uhr) bis zum 23.01.2024 (12 Uhr) statt. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) freuen uns auf rege Beteiligung! Unten sind die Ergebnisse des letzten Jahres zu sehen.

Im Folgenden wollen wir Euch ein wenig näherbringen, was sich genau hinter den Uniwahlen und Urabstimmungen verbirgt, wie ihr genau wählen könnt und wo und wann ihr dies tun dürft. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen wendet euch einfach an das Hochschulreferat.

Des weiteren möchten wir Euch die Wahlergebnisse des Studierendenparlaments und des Senats präsentieren. Detailierte Informationen dazu findet ihr auf der Webseite der Universität. Zudem findet Ihr hier Ergebnisse der Urabstimmungen. (Ergebnisse stammen aus 2024)

 


 Informationen zu den Hochschulwahlen

Hochschulwahlen – was ist das überhaupt?


Die Entscheidungen an der Universität werden, gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), von diversen Gremien getroffen. In diesen Gremien sind dann, mit wenigen Ausnahmen, auch immer Studierende vertreten, um dort Eure Interessen wahrzunehmen.
Man unterscheidet dabei zwischen zwei Ebenen und zwei Arten der Selbstverwaltung.  Es gibt die Akademische Selbstverwaltung (auch Kollegialorgane), in diesen werden die allgemeinen Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet und hier sitzen neben Studierenden auch noch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen  sowie  Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV). Die andere Ebene ist die Studentische Selbstverwaltung. Hier sind nur Studierende vertreten und sie ist zuständig für die speziellen Angelegenheiten der Studierenden gegenüber der Universität, dem Studentenwerk, der Stadt, dem Land und zwischen den Studierenden dieser und anderer Hochschulen.
Vereinfacht kann man sich die Studentische Selbstverwaltung in Göttingen ein wenig vorstellen wie das Modell von Bund und Ländern, wobei das Studierendenparlament den Bundestag und die Fachschaftsparlamente die Landtage darstellen. Bei Akademischer wie Studentischer Selbstverwaltung wird zwischen der uniweiten Ebene und der Fakultätsebene unterschieden. Erstere befasst sich mit Entscheidungen welche die gesamte Universität bzw. alle Studierenden (Studierendenschaft) betreffen, und die andere mit Entscheidungen an der jeweiligen Fakultät bzw. für die Studierenden einer Fakultät (die sogenannte Fachschaft). Bei den Hochschulwahlen habt ihr die Möglichkeit eure Vertreter*innen für diese vier Gruppen zu bestimmen, welche euch dann für die nachfolgenden 12 Monate vertreten. Wer sich in diesem Jahr zur Wahl aufgestellt hat, findet ihr in den Wahlbekanntmachungen auf der Website der Universität.

Wann und wo kann ich wählen?


Normalerweise werden die Hochschulwahlen in Präsenz durchgeführt, aufgrund der bekannten Umständen finden die diesjährigen Wahlen in der Woche vom 15. bis 23. Januar 2024 online statt. Die Stimmabgabe läuft über das Online-Wahlportal der Uni, in dem ihr euch mit euren Studierendendaten (Matrikelnummer und Passwort eures eCampus-Accounts) anmelden könnt:
https://onlinewahl.uni-goettingen.de/
Solltet ihr kein geeignetes internetfähiges Gerät zur Verfügung haben, bietet die Uni während der Wahlwoche stationäre Wahlcomputer an.

Die Wahlbekanntmachungen mit allen Informationen zu kandidierenden Listen und Personen sowie zu den Standorten der Wahlcomputer findet ihr hier:
https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/70fb5fd3b52a128d634aff9213176f04.pdf/Wahlbekanntmachung%20StudOrg.pdf

Was wähle ich genau?


Die Zahl der Wahl- und Stimmzettel, die ihr ausfüllen dürft, liegt zwischen sieben und neun. Bei bis zu sechs Wahlen dürft ihr eure Vertreter*innen für die verschiedenen Ebenen und Strukturen der Universität wählen, außerdem stimmt ihr in der Urabstimmung über die Semestertickets ab. Nachfolgend zunächst einmal die Wahlen:

Studierendenparlament (StuPa)

Ihr wählt in jedem Fall jeweils eine*n Vertreter*in für das Studierendenparlament (StuPa), welches das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Göttingen ist und u. a. den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wählt und kontrolliert.
Würde man das politische System der Bundesrepublik als Analogie zurate ziehen, so entspräche das Studierendenparlament dem Bundestag, und der AStA entspräche der Bundesregierung.

Diese Gruppen treten in diesem Jahr zu den Studierendenparlamentswahlen an:

  1. Grüne Hochschulgruppe (GHG)
  2. GDF (Gemeinschaft Demokratischer Fachschaftsmitglieder)
  3. Juso-Hochschulgruppe
  4. BGL
  5. Die LISTE &Volt
  6. mir egal
  7. SRK – Schwarz Rot Kollabs
  8. Nerdcampus & grün und technik
  9. Liberale Hochschulgruppe (LHG)
  10. RCDS – Ring Christlich-Demokratischer Studenten
 
Fachschaftsparlament (FSP)

Weiter wählt ihr eine*n Vertreter*in für euer jeweiliges Fachschaftsparlament, welches dann u.a. euren Fachschaftsrat (FSR) wählt und kontrolliert. Die kandidierenden Listen für euer jeweiliges Fachschaftsparlament findet ihr in der Wahlbekanntmachung.
Das Fachschaftsparlament entspräche in der Analogie einem Landtag, der Fachschaftsrat entspräche der Landesregierung.

Fachgruppensprecher*in (FG)

Innerhalb einiger Fakultäten gibt es unterhalb der Fachschaft bei der studentischen Selbstverwaltung noch sogenannte Fachgruppen. Eine Fachgruppe ist in der Regel die Vertretung für ein Fach (bspw. Biochemie, Zahnmedizin, Politikwissenschaft oder Germanistik). Alle Studierenden die einer solchen Fachgruppe zugeordnet sind wählen eine*n Fachgruppensprecher*in  als ihre Vertretung. Oftmals ist es jedoch so, dass nur eine Person zu der jeweiligen Wahl antritt, wodurch diese Person als direkt gewählt gilt und die Wahl entfällt.
Die*der Fachgruppensprecher*in lässt sich am ehesten mit einer*m direkt gewählten Oberbürgermeister*in vergleichen.

Rat der Internationalen Studierenden (RIS)

Alle Internationalen Studierenden (also jene Studierenden, die eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft haben) dürfen zusätzlich eine eigene Vertretung wählen, nämlich das Parlament der Internationalen Studierenden, das analog zum Studierendenparlament den Rat der Internationalen Studierenden (RIS) wählt.
Eine spezielle Vertretung für nicht-Deutsche gibt es im politischen System der Bundesrepublik nicht.

Senat

Abseits der studentischen Organe dürft ihr auch über die Besetzung der sogenannten Kollegialorgane mitbestimmen. Auf universitätsweiter Ebene hat der Senat weitreichende Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte und wählt u.a. die Mitglieder des Präsidiums. Die Zahl der Studierenden im Senat beträgt 2 von 13 Mitgliedern.

Fakultätsrat

Die Fakultätsräte bilden für jede Fakultät das höchste direkt gewählte Gremium und verfügen in diesem Bereich über ähnliche Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte wie der Senat. Sie wählen u.a. die Mitglieder des Dekanats der jeweiligen Fakultät. Die Zahl der Studierenden in den Fakultätsräten beträgt jeweils 2 von 13 Mitgliedern.
Für Senat und Fakultätsrat lässt sich kein passendes Äquivalent in der Bundespolitik finden. Die Organe bestimmen jeweils über alles, was nicht nur Studierende betrifft; Sie vertreten und verwalten die gesamte Universität, sind also u.a. für die Finanzplanung, Personal, Ordnungen (einschließlich Prüfungs- und Studienordnungen), die Organisation von Forschung und Lehre etc. zuständig.

 Akademische SelbstverwaltungStudentische Selbstverwaltung
Uni-EbeneSenatStudierendenparlament
ggf. Parlament der Internationalen Studierenden
FakultätsebeneFakultätsratFachschaftsparlament
Fächerebene ggf. Fachgruppensprecher*in

Urabstimmung


Begleitend zu den Hochschulwahlen finden parallel noch vier getrennte Abstimmungen über Angebote für Semestertickets statt. Anders als in vorigen Jahren wird neben dem Kultursemesterticket über ein Bus-, niedersachsenweites Bahn- sowie ein deutschlandweites Semesterticket abgestimmt. Bei Annahme beginnen sie jeweils zum Wintersemester (Wird das deutschlandweite Semesterticket angenommen, werden Bus- sowie niedersachsenweites Bahnsemesterticket nicht abgeschlossen). Bis einschließlich SoSe 24 gelten noch die bisherigen Semestertickets. Welche Strecken bzw. Inhalte dann im jeweiligen Ticket enthalten sein sollen findet ihr zur Wahl auf dem Stimmzettel und stets aktuell auf den Seiten der Semestertickets.

Die einzelnen Vorschläge für die Semestertickets werden durch den AStA mit den beteiligten Institutionen (Kultureinrichtungen und Verkehrsunternehmen) ausgehandelt, um den Studierenden dann bei den Wahlen als Gesamtpakete vorgelegt zu werden. Bei den Uniwahlen 2024 werden daher die Tickets für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025 abgestimmt.

Der Ablauf sieht dabei vor, dass ein AStA immer von ca. März bis Dezember die Angebote aushandelt, die den Studierenden dann im Januar per Urabstimmung angeboten werden. Die neuen Konditionen werden dann ab 1. Oktober aktuell, jeder AStA verhandelt also für das kommende und nicht das aktuelle Jahr.

Die Kosten für das Semesterticket sind in dem halbjährlich zu entrichtenden Semesterbeitrag enthalten und müssen von allen Studierenden gezahlt werden, egal ob sie das Ticket nutzen oder nicht (Ausnahmeregelungen gibt es für finanzielle Härtefälle und Schwerbehinderte). Nur dadurch, dass  alle Studierende die Beiträge für die Semestertickets zahlen, sind die verhältnismäßig (im Vergleich zu Monats- oder Jahreskarten) sehr günstigen Preise möglich. Daher ist es leider nicht möglich, bei mangelndem Interesse auf ein Semesterticket zu verzichten. Es bleibt die Möglichkeit, bei den Urabstimmungen gegen Tickets zu stimmen.

Hier findet ihr alle Infos zu den Urabstimmungen:

Abstimmungstext und Konditionen für das Bahnsemesterticket ab WiSe 24/25

Soll verpflichtend für alle Studierenden ein landesweites Bahnsemesterticket zu den nachfolgenden Konditionen eingeführt werden, sofern eine Einführung eines deutschlandweiten Semestertickets nicht beschlossen wird oder aus anderweitigen Gründen unmöglich ist?

  1. 1. Das landesweite Bahnsemesterticket hat den folgenden Leistungsumfang:

„Benutzung sämtlicher Züge des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betreiberunabhängig in folgendem räumlichen Geltungsbereich:

Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen sowie auf die Streckenabschnitte Hittfeld – Hamburg Hbf, Meckelfeld – Hamburg Hbf, Neu Wulmstorf – Hamburg Hbf, Leese-Stolzenau – Minden(Westf), Bückeburg – Minden(Westf) – Herford, Löhne (Westf)/Herford – Bruchmühlen, Osnabrück-Altstadt – Rheine –Salzbergen, Friedland(Han) – Hedemünden und Bodenfelde – Ottbergen, welche teilweise durch Gebiete benachbarter Bundesländer führen, sowie darüber hinaus die Relationen Echem –Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Walkenried – Nordhausen, Bad Bentheim – Hengelo (NL), Salzbergen – Münster (Westf.), Hasbergen – Münster (Westf.), Dissen-Bad Rothenfelde –Bielefeld, Herford – Bielefeld, Herford – Paderborn, Bückeburg – Minden (Westf.), Rinteln –Bünde (Westf.), Bad Pyrmont – Paderborn, Holzminden – Ottbergen – Paderborn, Bodenfelde – Paderborn, Göttingen– Leinefelde, Kassel-Wilhelmshöhe – Leinefelde und Speele – Kassel in der 2. Wagenklasse, sowie Benutzung der Züge der cantus Verkehrsgesellschaft mbH auf den Strecken Kassel – Bebra, Eichenberg – Bebra, Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach in der 2. Wagenklasse durch

zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund“.

  1. 2. Das landesweite Bahnsemesterticket wird beginnend ab dem Wintersemester 2024/25 bis einschließlich Sommersemester 2025 eingeführt werden.
  2. 3. Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 jeweils 111,47 Euro zzgl. 4,16 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.
  3. 4. Zugleich wird § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden:” Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 jeweils 111,47 Euro zzgl. 4,16 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.“
  4. Hinweis: Die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Studierendenschaften, die insgesamt mindestens 80 Prozent der Studierenden repräsentieren, die derzeit ein Semesterticket besitzen und für die das landesweite Semesterticket vorgesehen ist, fristgerecht mitteilen, dass das jeweils zuständige Entscheidungsgremium der Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zugestimmt hat“

Abstimmungstext und Konditionen für das bundesweite Deutschlandticket ab WiSe 24/25

 „Soll verpflichtend für alle Studierenden ein deutschlandweites Semesterticket im nachfolgenden Rahmen, sofern es die Verträge zulassen, eingeführt werden:

  1. 1. Das deutschlandweite Semesterticket hat denselben Leistungsumfang wie das Deutschlandticket.
  2. 2. Das deutschlandweite Semesterticket wird beginnend ab dem Wintersemester 2024/25 eingeführt werden.
  3. 3. Die entstehenden Kosten gemäß §4 (2) Satz 2 OrgS belaufen sich auf 60% des Ausgabepreises des Deutschlandtickets, je Studierender oder je Studierendem, und sind somit bestimmbar.
  4. Hinweise:
  5. Im Falle einer Annahme des Antrags entscheidet das Studierendenparlament gemäß §4 (2) Satz 4 OrgS mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder über die entsprechende Änderung der Beitragsordnung, da die Kosten nicht beziffert sondern nur bestimmbar sind.
  6. Sonstige Semesterticket-Vereinbarungen ermöglichen spätestens mit Ablauf des Wintersemesters 2024/2025 nicht mehr das Upgrade zum Deutschlandticket.
  7. Derzeit ist der Ausgabepreis des Deutschlandtickets 49€ pro Monat, also 294€pro Semester. In dem Szenario, dass der Ausgabepreis des Deutschlandtickets sich nicht verändert, würde dies einen Beitrag in Höhe von 176,40€, je Studierender oder je Studierendem, bedeuten. In dem möglichen Szenario einer Preissteigerung vom

Ausgabepreis des Deutschlandtickets von 49€ pro Monat auf 59€ pro Monat, würde dies einen Beitrag in Höhe von 212,40€, je Studierender oder je Studierendem, bedeuten

Abstimmungstext und Konditionen für das Bussemesterticket ab WiSe 24/25

„Soll zum Wintersemester 2024/2025 für den Zeitraum von zwei Semestern für alle Studierenden verpflichtend ein Bussemesterticket STADT eingeführt werden, sofern eine Einführung eines deutschlandweiten Semestertickets nicht beschlossen wird oder aus anderweitigen Gründen unmöglich ist?

Dies soll den folgenden Leistungsumfang haben: Benutzung der Busse der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) im Stadtgebiet Göttingens sowie in Rosdorf und Bovenden, sowie darüber hinaus die Nutzung der Regionalbuslinien von und nach Rosdorf und Bovenden (Start- oder Zielhalt muss

außerhalbdes Stadtgebietes liegen). Zugleich soll gemäß §1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden: ”Für das Bussemesterticket STADT erhebt die Studierendenschaft im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 je einen zusätzlichen Beitrag von 50,90€““

Abstimmungstext und Konditionen für das Kultursemesterticket ab WiSe 24/25

„Soll für das Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ein Kultursemesterticket mit folgenden Konditionen:

Apex Kultur e.V.: kostenloser Eintritt bei Eigenveranstaltungen an der Abendkasse;

boat people projekt: kostenloser Eintritt für Restplätze bei Eigenproduktionen an der Abendkasse

Pro Basketball Göttingen GmbH: 100 Stehplatzkarten an der Abendkasse für 1€, 100 Stehplatzkarten im Vorverkauf in der BG-Geschäftsstelle für 1€ und Restkarten (Stehplatzkarten) für 1€ ab halbe Stunde vor Spielbeginn der ersten Herrenmannschaft;

Deutsches Theater Göttingen GmbH: kostenloser Eintritt an der Abendkasse und bei einer Reservierung ab drei Tage vor dem Aufführungstermin bei allen Eigenproduktionen und Premieren, ausgenommen sind Sonderveranstaltungen;

Privates Institut für angewandte Unterhaltung e.V.(dots): kostenloser Eintritt für die Hälfte der verfügbaren Plätze bei allen eigenen Veranstaltungen im Semester an der Abendkasse und bei Reservierung;

Europäisches Filmfestival Göttingen (Film- und Kino-Initiative Göttingen e. V.): Vergünstigter Eintritt für 3 € an der Abendkasse bei allen Filmveranstaltungen. Gilt nicht für Sonderveranstaltungen, die entsprechend gekennzeichnet sind;

[sic!] e.V.(EXIL): kostenloser Eintritt bei „FCK WDNSDAY“, Eintritt von 1€ bei „blues`n`boogie“, 3€ Rabatt auf Vorverkaufstickets bei Bestellung auf exil-web.de und auf Karten an der Abendkasse für die Konzerte (nur bei Eigenveranstaltungen), außerdem samstags bis 24 Uhr freier Eintritt, nur bei Eigenveranstaltungen;

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH: Vorzugspreis von 1€ pro Konzert und Person bei Eigenveranstaltungen an der Abendkasse;

Internationale Händel-Festspiele Göttingen GmbH: Kostenloser Eintritt bei allen Eigenproduktionen an der Abendkasse oder bei einer Reservierung an kulturticket@haendel-festspiele.de ab drei Tage vor dem Aufführungstermin. Die Festspiele halten folgende Kontingente für die Studierenden zurück: mind. 5 Karten bei Opern- (außer Premieren), mind. 10 Karten bei allen anderen Veranstaltungen. Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen.

Jazzfestival Göttingen e.V.: Preisnachlass von 10 € auf alle Einzel- und Kombitickets (2 Tages-Pass) bei Eigenveranstaltungen;

Junges Theater Göttingen: 1€ Eintritt bei allen Eigenveranstaltungen an der Abendkasse und Reservierung, sowie 4€ Aufschlag bei Musikstücken und regulären Veranstaltungen des Poetry Slam an der Abendkasse und regulärer Reservierung;

Kultur und Alltag e.V. (Krawall): bei regulären Abendveranstaltungen ohne Vorverkauf 25 Freikarten an der Abendkasse,

Göttinger Kammermusikgesellschaft e.V.: vergünstigter Eintritt für 1€ (Abendkasse & Reservierung);

Göttinger Kommunikations- und Aktionszentrum e.V. (KAZ): Ermäßigung von 50% des Mitgliedsbeitrags, kostenlose Teilnahme an der Keramikwerkstatt, Ermäßigung bei diversen Workshops und Kursen, drei Monate kostenlose Teilnahme an den wöchentlichen Akrobatik- und Jonglage Angeboten, ein Monat kostenlose Teilnahme am Yoga-Kurs;

KulturLichter: kostenloser Eintritt an der Abendkasse (ausgenommen Seminare & Sonderveranstaltungen in der Stadthalle und anderen größeren Veranstaltungsräumen);

Kunsthaus Göttingen gGmbH: kostenfreie Teilnahme an Ausstellungsführungen, sowie Vergünstigungen bei im Programm gekennzeichneten Workshops und Veranstaltungen im Kunsthaus;

Künstlerhaus Göttingen mit Galerie e.V.: kostenloser Eintritt in die Ausstellungen;

Literarisches Zentrum Göttingen e.V.: freier Eintritt an der Abendkasse (ausgenommen Sonderveranstaltungen);

Literaturherbst: kostenloser Eintritt an der Abendkasse bei allen Veranstaltungen mit Eigenpreis, freier Zugang zum digitalen Angebot;

Live Kultur e.V.: 5€ Rabatt bei allen eigenen Veranstaltungen;

Musa: 5€ Ermäßigung bei allen Eigenveranstaltungen an der Abendkasse und bei Reservierungen, 10€ Ermäßigung bei mindestens drei Eigenveranstaltungen im Semester, zwei Workshops & zwei Kurse pro Semester zum halbem Normalpreis (nur Eigenveranstaltungen);

Museum Friedland: kostenloser Eintritt in das Museum, freier Eintritt bei Veranstaltungen

NichtNurTheater: 1€ Eintritt bei allen Veranstaltungen an der Abendkasse, auch bei Reservierung sowie vergünstigte Workshops

Nörgelbuff: kostenloser Eintritt an der Abendkasse an Montagen (Houseband, Querbeat-Session, Spielstunde), Mittwochen (Salsa), bei der Jam-Session, der Lesebühne Acrobat Readers, bei zusätzlichen Latin-Partys, bei Improsant und beim Band Contest „Local Heroes“, Ermäßigung bei drei speziellen Kulturticketveranstaltungen im Monat;

Orchester Göttinger Musikfreunde: 1 Euro Eintritt bei allen Konzerten nur für Restkarten an der Abendkasse;

  1. SC Göttingen 05: kostenloser Eintritt zu allen Heimspielen der Damen und der ersten und zweiten Herren des 1. SC Göttingen 05 e.V., gilt nicht für Pokalspiele und Sonderveranstaltungen, bei denen jeweils die Preisaushänge am Einlass zu beachten sind;

Jacobikantorei: freier Eintritt bei allen Konzerten an der Abendkasse bei vorhandenen Restkarten;

Stadt Göttingen & Kunstverein Göttingen e.V.: kostenloser Eintritt bei allen Ausstellungen der Stadt Göttingen im Alten Rathaus und im Städtischen Museum & bei Ausstellungen des Kunstvereins im Alten Rathaus und Künstlerhaus zu gewähren, kein Mitgliedsbeitrag für die Artothek in der Gotmarstraße 1 (es entstehen nur die Versicherungskosten bei der Ausleihe);

Stadt Göttingen (KWP, Kultursommer, Figurentheater): ): 5€ Rabatt an der Abendkasse auf den ermäßigten Eintrittspreis bei Veranstaltungen des Kultursommers und des Figurentheaters (gilt nicht für Veranstaltungen im Deutschen Theater). Sowie 150 Eintrittskarten für das KWP-Festival für je 15€, gilt sowohl im Vorverkauf, als auch an der Abendkasse (bei Veranstaltungen mit dem GSO sind nur Stehplätze verfügbar);

Stadtbibliothek Göttingen: 2,50€ Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag (zusätzlich zum Heimvorteil);

Stadtkantorei (Kantorei der Johanniskirche): kostenlosen Eintritt an der Abendkasse für Restkarten der Kategorien 2,3 und 4 zu gewähren

stille hunde theaterproduktionen: kostenloser Eintritt an der Abendkasse (Eigenveranstaltungen);

Theater im OP(ThOP): kostenloser Eintritt zu Eigenproduktionen (außer Premieren) & mindestens drei Aufführungen des English Drama Workshops (EDW);

Unicante: 1€ Eintritt an der Abendkasse

Universitätsmusik Göttingen: vergünstigten Eintritt von 1,00€ bei Aufführungen des Göttinger Universitätschores & des Göttinger Universitätsorchesters an der Abendkasse, ab drei Tagen vor der Aufführung im Vorverkauf;

BG 74 Veilchen Ladies UG: 150 kostenlose Stehplatzkarten pro Spiel an der Kasse für alle Liga und Play-Off Spiele

Vinyl Reservat: freier Eintritt an der Abendkasse für bis zu 40 Plätze bei allen Konzerten im Semester, freier Eintritt bei der jährlichen Jubiläums-Veranstaltung, Zugang zu weiteren freien Veranstaltungen;

eingeführt und gem. §1 Absatz 3 BeitragsO durch den Satz „Die Studierendenschaft erhebt für das Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 jeweils einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11,52 €“ ergänzt werden“?

 

Wahlergebnisse Studierendenparlament 2024

ListeStimmenProzentSitze
GHG336832,3721
GDF237022,7815
Juso HSG70106,734
BGL32003,072
VOLT & die LISTE40803,922
mir egal19701,891
 SRK21102,031
Nerdcampus & GuT43004,133
LHG30102,892
RCDS62806,044
ungültig147014,13
Gesamt10404100,0057

Die Gesamtzahl von 55 Sitzen ergibt sich aus der Gesamtzahl der Wahlberechtigten, also aller eingeschriebenen Studierenden.


 Wahlergebnisse Senat 2024

ListeStimmenProzentSitze
GDF3.54834,101
GHG4.54243,661
RCDS80007,690
ungültig151414,55,
Gesamt10404100,002

Bei den studentischen Vertreter*innen der Studierendenschaft im Senat handelt es sich um:

  • Julius Gottschalk (GDF)
  • Ann-Julie Blume (Rot-Grüne Liste)

Wahlergebnisse Urabstimmung 2024

Die Ergebnisse der Urabstimmung wurden am 01.02.2024 im Wahlausschuss der Uni bestätigt und sind somit gültig. Hier die erreichten Ja-Stimmen für jedes Ticket:

Bus: 7.555 Ja-Stimmen von 10.183 gültigen abgegebenen Stimmen (72,62%)

N-Bahn: 7.852 Ja-Stimmen von 10.217 gültigen abgegebenen Stimmen (75,47%)

D-Bahn: 7.032 Ja-Stimmen von 10.164 gültigen abgegebenen Stimmen (67,59%)

Kulturticket: 8.226 Ja-Stimmen von 10.188 gültigen abgegebenen Stimmen (79,06%)

Damit haben sich beim deutschlandweiten Semesterticket sowie Kultursemesterticket mehr als die Hälfte der mit „ja“ oder „nein“ Abstimmenden und mehr als 15% aller Abstimmungsberechtigten für die Einführung der Tickets im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 ausgesprochen. Damit sind die Anträge über das deutschlandweite Semesterticket und das Kultursemesterticket angenommen.