Jedes Jahr im Januar habt ihr die Möglichkeit sowohl über Eure künftige Vertretung als auch über die Zukunft des Bahn-, Bus- und des Kultursemestertickets abzustimmen. Die letzten Uniwahlen und die Urabstimmung fanden vom 16.01.2023 (12 Uhr) bis zum 24.01.2023 (12 Uhr) statt. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) möchten uns bei allen bedanken die daran teilgenommen haben! Die Ergebnisse eurer Partizipation könnt ihr hier sehen
Im Folgenden möchten wir Euch die Wahlergebnisse des Studierendenparlaments, der Fachschaftsparlamente und des Senats präsentieren. Detailierte Informationen dazu findet ihr auf der Webseite der Universität. Zudem findet Ihr hier Ergebnisse der Urabstimmungen.
Des weiteren wollen wir Euch ein wenig näherbringen, was sich genau hinter den Uniwahlen und Urabstimmungen verbirgt, wie ihr genau wählen könnt und wo und wann ihr dies tun dürft. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen wendet euch einfach an das Hochschulreferat.
Wahlergebnisse Studierendenparlament
Liste | Stimmen | Prozent | Sitze |
---|---|---|---|
GDF | 2731 | 30,06 | 18 |
GHG | 2578 | 28,36 | 17 |
ALL | 932 | 10,26 | 6 |
Juso HSG | 743 | 08,18 | 4 |
RCDS | 569 | 06,26 | 3 |
NERD & GuT | 500 | 05,50 | 3 |
LHG | 419 | 04,61 | 2 |
VOLT & die LISTE | 453 | 04,99 | 3 |
SRK | 160 | 01,76 | 1 |
Gesamt | 9085 | 100,00 | 57 |
Die Gesamtzahl von 57 Sitzen ergibt sich aus der Gesamtzahl der Wahlberechtigten, also aller eingeschriebenen Studierenden. Für die Wahl des Studierendenparlaments wurden insgesamt 10615 Stimmen abgegebn, davon waren 1530 Stimmen ungültig.
Wahlergebnisse Fachschaftsparlamente Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften, Theologie und Medizien
Theologische Fakultät
Liste Stimmen Prozent Sitze Offene Liste 115 5 Bunte Liste 51 2 RCDS 18 0 Gesamt 184 7 Juristische Fakultät
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Fakultät für Sozialwissenschaften
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Medizinische Fakultät
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Philosophische Fakultät
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Fakultät für Biologie und Psychologie
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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
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Wahlergebnisse Fachschaftsparlamente der Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik
Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie
Fakultät für Agrarwissenschaften
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Fakultät für Mathematik und Informatik
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Fakultät für Geowissenschaften und Geographie
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Fakultät für Chemie
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Fakultät für Physik
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Wahlergebnisse Senat
Liste | Stimmen | Prozent | Sitze |
---|---|---|---|
Rot-Grüne Liste | 5101 | 58,48 | 1 |
GDF | 2869 | 32,89 | 1 |
RCDS | 753 | 08,63 | 0 |
Gesamt | 8723 | 100,00 | 2 |
Bei den studentischen Vertreter*innen der Studierendenschaft im Senat handelt es sich um:
- John F. Brühne (GDF)
- Hannah Bornemann (Rot-Grüne Liste)
Wahlergebnisse Urabstimmung
Die Ergebnisse der Urabstimmung wurden am 01.02.2023 im Wahlausschuss der Uni bestätigt und sind somit gültig. Hier die erreichten Ja-Stimmen für jedes Ticket:
Bahnticket: 8.671 Ja-Stimmen von 10.514 gültigen abgegebenen Stimmen (82,47%)
Kulturticket: 8.364 Ja-Stimmen von 10.458 gültigen abgegebenen Stimmen (79,98%)
Busticket: 8.046 Ja-Stimmen von 10.494 gültigen abgegebenen Stimmen (76,67%)
Damit haben sich bei allen drei Tickets mehr als die Hälfte der mit „ja“ oder „nein“ Abstimmenden und mehr als 15% aller Abstimmungsberechtigten für die Einführung der Tickets im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 ausgesprochen. Damit sind die Anträge über das Bahnticket, das Kulturticket und das Busticket angenommen.
Informationen zu den Hochschulwahlen
Hochschulwahlen – was ist das überhaupt?
Die Entscheidungen an der Universität werden, gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), von diversen Gremien getroffen. In diesen Gremien sind dann, mit wenigen Ausnahmen, auch immer Studierende vertreten, um dort Eure Interessen wahrzunehmen.
Man unterscheidet dabei zwischen zwei Ebenen und zwei Arten der Selbstverwaltung. Es gibt die Akademische Selbstverwaltung (auch Kollegialorgane), in diesen werden die allgemeinen Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet und hier sitzen neben Studierenden auch noch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV). Die andere Ebene ist die Studentische Selbstverwaltung. Hier sind nur Studierende vertreten und sie ist zuständig für die speziellen Angelegenheiten der Studierenden gegenüber der Universität, dem Studentenwerk, der Stadt, dem Land und zwischen den Studierenden dieser und anderer Hochschulen.
Vereinfacht kann man sich die Studentische Selbstverwaltung in Göttingen ein wenig vorstellen wie das Modell von Bund und Ländern, wobei das Studierendenparlament den Bundestag und die Fachschaftsparlamente die Landtage darstellen. Bei Akademischer wie Studentischer Selbstverwaltung wird zwischen der uniweiten Ebene und der Fakultätsebene unterschieden. Erstere befasst sich mit Entscheidungen welche die gesamte Universität bzw. alle Studierenden (Studierendenschaft) betreffen, und die andere mit Entscheidungen an der jeweiligen Fakultät bzw. für die Studierenden einer Fakultät (die sogenannte Fachschaft). Bei den Hochschulwahlen habt ihr die Möglichkeit eure Vertreter*innen für diese vier Gruppen zu bestimmen, welche euch dann für die nachfolgenden 12 Monate vertreten. Wer sich in diesem Jahr zur Wahl aufgestellt hat, findet ihr in den Wahlbekanntmachungen auf der Website der Universität.
Wann und wo kann ich wählen?
Normalerweise werden die Hochschulwahlen in Präsenz durchgeführt, aufgrund der bekannten Umständen finden die diesjährigen Wahlen in der Woche vom 16. bis 24. Januar 2023 online statt. Die Stimmabgabe läuft über das Online-Wahlportal der Uni, in dem ihr euch mit euren Studierendendaten (Matrikelnummer und Passwort eures eCampus-Accounts) anmelden könnt:
https://onlinewahl.uni-goettingen.de/
Solltet ihr kein geeignetes internetfähiges Gerät zur Verfügung haben, bietet die Uni während der Wahlwoche stationäre Wahlcomputer an.
Die Wahlbekanntmachungen mit allen Informationen zu kandidierenden Listen und Personen sowie zu den Standorten der Wahlcomputer findet ihr hier:
https://www.uni-goettingen.de/de/wahlbekanntmachungen+f%c3%bcr+die+wahlen+im+ws+2021/2022/474439.html
Was wähle ich genau?
Die Zahl der Wahl- und Stimmzettel, die ihr ausfüllen dürft, liegt zwischen sieben und neun. Bei bis zu sechs Wahlen dürft ihr eure Vertreter*innen für die verschiedenen Ebenen und Strukturen der Universität wählen, außerdem stimmt ihr in der Urabstimmung über die drei Semestertickets ab. Nachfolgend zunächst einmal die Wahlen:
Studierendenparlament (StuPa)
Ihr wählt in jedem Fall jeweils eine*n Vertreter*in für das Studierendenparlament (StuPa), welches das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Göttingen ist und u. a. den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wählt und kontrolliert.
Würde man das politische System der Bundesrepublik als Analogie zurate ziehen, so entspräche das Studierendenparlament dem Bundestag, und der AStA entspräche der Bundesregierung.
Diese Gruppen treten in diesem Jahr zu den Studierendenparlamentswahlen an:
- GDF (ehem. ADF) – Gemeinschaft Demokratischer Fachschaftsmitglieder (ADW, DAF, UL, DAS, AG Nord)
- Grüne Hochschulgruppe (GHG)
- Juso-Hochschulgruppe
- Die LISTE
- Liberale Hochschulgruppe (LHG)
- Alternative Linke Liste (ALL)
- Nerdcampus & grün und technik
- SRK – Schwarz Rot Kollabs
- Volt
- RCDS – Ring Christlich-Demokratischer Studenten
Fachschaftsparlament (FSP)
Weiter wählt ihr eine*n Vertreter*in für euer jeweiliges Fachschaftsparlament, welches dann u.a. euren Fachschaftsrat (FSR) wählt und kontrolliert. Die kandidierenden Listen für euer jeweiliges Fachschaftsparlament findet ihr in der Wahlbekanntmachung.
Das Fachschaftsparlament entspräche in der Analogie einem Landtag, der Fachschaftsrat entspräche der Landesregierung.
Fachgruppensprecher*in (FG)
Innerhalb einiger Fakultäten gibt es unterhalb der Fachschaft bei der studentischen Selbstverwaltung noch sogenannte Fachgruppen. Eine Fachgruppe ist in der Regel die Vertretung für ein Fach (bspw. Biochemie, Zahnmedizin, Politikwissenschaft oder Germanistik). Alle Studierenden die einer solchen Fachgruppe zugeordnet sind wählen eine*n Fachgruppensprecher*in als ihre Vertretung. Oftmals ist es jedoch so, dass nur eine Person zu der jeweiligen Wahl antritt, wodurch diese Person als direkt gewählt gilt und die Wahl entfällt.
Die*der Fachgruppensprecher*in lässt sich am ehesten mit einer*m direkt gewählten Oberbürgermeister*in vergleichen.
Rat der Internationalen Studierenden (RIS)
Alle Internationalen Studierenden (also jene Studierenden, die eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft haben) dürfen zusätzlich eine eigene Vertretung wählen, nämlich das Parlament der Internationalen Studierenden, das analog zum Studierendenparlament den Rat der Internationalen Studierenden (RIS) wählt.
Eine spezielle Vertretung für nicht-Deutsche gibt es im politischen System der Bundesrepublik nicht.
Senat
Abseits der studentischen Organe dürft ihr auch über die Besetzung der sogenannten Kollegialorgane mitbestimmen. Auf universitätsweiter Ebene hat der Senat weitreichende Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte und wählt u.a. die Mitglieder des Präsidiums. Die Zahl der Studierenden im Senat beträgt 2 von 13 Mitgliedern.
Fakultätsrat
Die Fakultätsräte bilden für jede Fakultät das höchste direkt gewählte Gremium und verfügen in diesem Bereich über ähnliche Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte wie der Senat. Sie wählen u.a. die Mitglieder des Dekanats der jeweiligen Fakultät. Die Zahl der Studierenden in den Fakultätsräten beträgt jeweils 2 von 13 Mitgliedern.
Für Senat und Fakultätsrat lässt sich kein passendes Äquivalent in der Bundespolitik finden. Die Organe bestimmen jeweils über alles, was nicht nur Studierende betrifft; Sie vertreten und verwalten die gesamte Universität, sind also u.a. für die Finanzplanung, Personal, Ordnungen (einschließlich Prüfungs- und Studienordnungen), die Organisation von Forschung und Lehre etc. zuständig.
Akademische Selbstverwaltung | Studentische Selbstverwaltung | |
Uni-Ebene | Senat | Studierendenparlament |
ggf. Parlament der Internationalen Studierenden | ||
Fakultätsebene | Fakultätsrat | Fachschaftsparlament |
Fächerebene | ggf. Fachgruppensprecher*in |
Urabstimmung
Begleitend zu den Hochschulwahlen finden parallel noch drei getrennte Abstimmungen über Angebote für ein Bahn-, Kultur- und Bussemesterticket statt, welche bei Annahme jeweils zum folgenden Wintersemester beginnen würden. Bis dahin gelten noch die bisherigen Semestertickets. Welche Strecken bzw. Inhalte dann im jeweiligen Ticket enthalten sein sollen findet ihr zur Wahl auf dem Stimmzettel und stets aktuell auf den Seiten der Semestertickets
Die einzelnen Vorschläge für die Semestertickets werden durch den AStA mit den beteiligten Institutionen (Kultureinrichtungen und Verkehrsunternehmen) ausgehandelt, um den Studierenden dann bei den Wahlen als Gesamtpakete vorgelegt zu werden. Bei den Uniwahlen 2023 werden daher die Tickets für das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024 abgestimmt.
Der Ablauf sieht dabei vor, dass ein AStA immer von ca. März bis Dezember die Angebote aushandelt, die den Studierenden dann im Januar per Urabstimmung angeboten werden. Die neuen Konditionen werden dann ab 1. Oktober aktuell, jeder AStA verhandelt also für das kommende und nicht das aktuelle Jahr.
Die Kosten für das Semesterticket sind in dem halbjährlich zu entrichtenden Semesterbeitrag enthalten und müssen von allen Studierenden gezahlt werden, egal ob sie das Ticket nutzen oder nicht (Ausnahmeregelungen gibt es für finanzielle Härtefälle und Schwerbehinderte). Nur dadurch, dass alle Studierende die Beiträge für die Semestertickets zahlen, sind die verhältnismäßig (im Vergleich zu Monats- oder Jahreskarten) sehr günstigen Preise möglich. Daher ist es leider nicht möglich, bei mangelndem Interesse auf ein Semesterticket zu verzichten. Es bleibt die Möglichkeit, bei den Urabstimmungen gegen Tickets zu stimmen.
Hier findet ihr alle Infos zu den Urabstimmungen:
1.) Bahnsemesterticket ab WiSe 23/24
Soll verpflichtend für alle Studierenden ein landesweites Bahnsemesterticket zu den nachfolgenden Konditionen eingeführt werden?
Es soll zum Wintersemester 23/24 für den Zeitraum von zwei Semestern verpflichtend für alle Studierenden das landesweite Bahnsemesterticket weitergeführt werden, das den folgenden Leistungsumfang hat:
A 1. „Benutzung sämtlicher Züge des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betreiberunabhängig in folgendem räumlichen Geltungsbereich:
Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen sowie auf die Streckenabschnitte Hittfeld – Hamburg Hbf, Meckelfeld – Hamburg Hbf, Neu Wulmstorf – Hamburg Hbf, Leese-Stolzenau – Minden(Westf), Bückeburg – Minden(Westf) – Herford, Löhne (Westf)/Herford – Bruchmühlen, Osnabrück-Altstadt – Rheine –Salzbergen, Friedland(Han) – Hedemünden und Bodenfelde – Ottbergen, welche teilweise durch Gebiete benachbarter Bundesländer führen, sowie darüber hinaus die Relationen Echem – Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Walkenried – Nordhausen, Bad Bentheim – Hengelo (NL), Salzbergen – Münster (Westf.), Hasbergen – Münster (Westf.), Dissen-Bad Rothenfelde –Bielefeld, Herford – Bielefeld, Herford – Paderborn, Bückeburg – Minden (Westf.), Rinteln –Bünde (Westf.), Bad Pyrmont – Paderborn, Holzminden – Ottbergen – Paderborn, Bodenfelde – Paderborn, Göttingen – Leinefelde, Kassel-Wilhelmshöhe – Leinefelde und Speele – Kassel in der 2. Wagenklasse, sowie Benutzung der Züge der cantus Verkehrsgesellschaft mbH auf den Strecken Kassel – Bebra, Eichenberg – Bebra, Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach in der 2. Wagenklasse durch zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund“.
A 2. Das landesweite Bahnsemesterticket wird beginnend ab dem Wintersemester 2023/24 bis einschließlich Sommersemester 2024 eingeführt werden.
A 3. Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 jeweils 81,97 Euro zzgl. 3,92 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.
A 4. Zugleich wird § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden: „Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 jeweils 81,97 Euro zzgl. 3,92 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.“
B 1. Im Wintersemester 2023/24 wird eine Urabstimmung zur Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zu geänderten Konditionen beginnend ab dem Wintersemester 2024/2025 durchgeführt werden.
B 2. Sofern die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zu geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. in der Urabstimmung abgelehnt wird, gilt das Folgende:
B 2. a.
aa Beinhalten die geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. eine Steigerung des Beitrags um wenigstens 4,44 Euro (Steigerung um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2023 in Höhe von 88,60 Euro) ohne die geänderten Konditionen der Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, gilt das landesweite Bahnsemesterticket nach Buchstabe A. ohne die Beitragssteigerung und es wird hierfür je Semester ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 88,60 Euro je Studierender oder je Studierendem, erhoben.
ODER
ab Beinhalten die geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. eine Steigerung des Beitrags um nicht mehr als 4,43 Euro (Steigerung um höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2023 in Höhe von 88,60 Euro, gilt das landesweite Bahnsemesterticket nach Buchstabe A. einschließlich der Beitragssteigerung und es wird hierfür je Semester ein zusätzlicher Beitrag zwischen 88,61 und 93,03 Euro je Studierender oder je Studierendem erhoben.
B 2. b. Zudem wird für das Leistungsangebot des Nordhessischen Verkehrsverbundes ein zusätzlicher Beitrag zwischen 3,84 Euro und 4,03 Euro je Studierender oder je Studierendem (Steigerung um höchstens 4,9 Prozent im Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2023 in Höhe von 3,84 Euro) erhoben.
B 2. c. Die zusätzlichen Beiträge nach Ziffer B. 2. a. und B. 2. a. sind in der Beitragsordnung der Studierendenschaft festzulegen; die Festlegung erfolgt durch das Studierendenparlament.
C. Hinweis: Die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Studierendenschaften, die insgesamt mindestens 80 Prozent der Studierenden repräsentieren, die derzeit ein Semesterticket besitzen und für die das landesweite Semesterticket vorgesehen ist, fristgerecht mitteilen, dass das jeweils zuständige Entscheidungsgremium der Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zugestimmt hat
2.) Bussemesterticket ab WiSe 22/23
Es soll zum Wintersemester 23/24 für den Zeitraum von zwei Semestern verpflichtend für alle Studierenden ein Bussemesterticket eingeführt werden, das den folgenden Leistungsumfang hat:
„Benutzung der Busse der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) im Stadtgebiet Göttingens sowie in Rosdorf und Bovenden, sowie darüber hinaus die Nutzung der Regionalbuslinien von und nach Rosdorf und Bovenden“,
und zugleich wird in § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt: „Für das Bussemesterticket STADT erhebt die Studierendenschaft im Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 je einen zusätzlichen Beitrag von 50,90 €.“
3.) Kultursemesterticket ab WiSe 22/23
Es soll zum Wintersemester 23/24 für den Zeitraum von zwei Semestern verpflichtend für alle Studierenden ein Kultursemesterticket eingeführt werden, das den folgenden Leistungsumfang hat:
Apex Kultur e.V.: kostenloser Eintritt bei Eigenveranstaltungen an der Abendkasse;
BoatPeople Projekt: kostenloser Eintritt für Restplätze bei Eigenproduktionen an der Abendkasse;
Pro Basketball Göttingen GmbH: 100 Karten an der Abendkasse für 1€, 100 Karten bis eine Woche vor Spielbeginn für 1€ und Restkarten (Stehplatzkarten) für 1€ ab halbe Stunde vor Spielbeginn der ersten Herrenmannschaft, bzw. während die Kapazität der Arena aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie auf 1000 Zuschauer begrenzt ist, mindestens 45 Sitzplatztickets für 1€ im Vorverkauf;
Clavier Salon Göttingen: kostenloser Eintritt bei allen Veranstaltungen;
Deutsches Theater in Göttingen GmbH: kostenloser Eintritt an der Abendkasse und bei einer Reservierung ab drei Tage vor dem Aufführungstermin bei allen Eigenproduktionen, ausgenommen sind Sonderveranstaltungen;
Privates Institut für angewandte Unterhaltung e.V.(dots): kostenloser Eintritt für die Hälfte der verfügbaren Plätze bei allen eigenen Veranstaltungen im Semester an der Abendkasse und bei Reservierung;
Europäisches Filmfestival Göttingen (Film- und Kinoinitiative Göttingen e.V.): Eintritt für 3 € an der Abendkasse, gilt nicht für Veranstaltungen mit Preisverleihung;
[sic!] e. V. (EXIL).: kostenloser Eintritt bei „FCK WDNSDAY“, Eintritt von 1€ bei „blues`n`boogie“, 3€ Rabatt auf Vorverkaufstickets für die Konzerte bei Bestellung auf exil-web.de und auf Karten an der Abendkasse für die Konzerte (nur Eigenveranstaltungen), außerdem samstags bis 24 Uhr freier Eintritt, nur bei Eigenveranstaltungen;
Göttinger Symphonie Orchester gGmbH: Vorzugspreis von 1€ pro Konzert und Person bei Eigenveranstaltungen an der Abendkasse;
Internationale Händel-Festspiele Göttingen GmbH: kostenloser Eintritt bei allen Eigenveranstaltungen an der Abendkasse, kostenloser Bustransfer bei Regionalkonzerten, mindestens 5 Karten für Studierende bei den Opernveranstaltungen (außer Premieren) an der Abendkasse, mindestens 10 Karten für Studierenden bei den Lokhallenkonzerten, während der Einschränkung durch 2G/3G oder Kapazitätenbeschränkungen, je nach Veranstaltungsgröße, unabhängig von der Veranstaltungsart (Opernpremieren ausgenommen), zu folgenden Kartenkontingenten (nur bei vorher telefonischer Reservierung bis 48 Stunden vor Konzertbeginn): bis 250 Plätze – 5 Karten; bis 500 Plätze – 20 Karten; ab 500 Plätze – 30 Karten, eine verbindliche Übersicht der Kontingente wird der Studierendenschaft rechtzeitig vor Beginn der Festspiele 2024 übermittelt, für Konzerte außerhalb der Hauptspielzeit gelten die gleichen Konditionen;
Jazzfestival Göttingen e.V.: Preisnachlass von 10 € auf alle Einzel- und Kombitickets (2 Tages-Pass) bei Eigenveranstaltungen;
Junges Theater Göttingen: 1€ Eintritt bei allen Eigenveranstaltungen an der Abendkasse und Reservierung, sowie 4€ Aufschlag bei Musikstücken und regulären Veranstaltungen des Poetry Slam an der Abendkasse und regulärer Reservierung;
Kultur und Alltag e.V. (Kabale): bei regulären Abendveranstaltungen ohne Vorverkauf 25 Freikarten an der Abendkasse;
Göttinger Kammermusikgesellschaft e.V.: vergünstigter Eintritt für 1€ (Abendkasse & Reservierung);
Göttinger Kommunikations- und Aktionszentrum e.V. (KAZ): Ermäßigung von 50% des Mitgliedsbeitrags, kostenlose Teilnahme an der Keramikwerkstatt, Ermäßigung bei diversen Workshops und Kursen, drei Monate kostenlose Teilnahme an den wöchentlichen Akrobatik- und Jonglage Angeboten, einen Monat kostenlose Teilnahme am Yoga-Kurs;
KulturLichter: kostenloser Eintritt an der Abendkasse (ausgenommen Seminare & Sonderveranstaltungen in der Stadthalle und anderen größeren Veranstaltungsräumen);
Kunsthaus Göttingen gGmbH: kostenfreie Teilnahme an Ausstellungsführungen, sowie Vergünstigungen bei im Programm gekennzeichneten Workshops und Veranstaltungen im Kunsthaus;
Künstlerhaus Göttingen mit Galerie e.V.: kostenloser Eintritt in die Ausstellungen;
Literarisches Zentrum Göttingen e.V.: freier Eintritt an der Abendkasse (ausgenommen Sonderveranstaltungen);
Literaturherbst: kostenloser Eintritt an der Abendkasse bei allen Veranstaltungen mit Eigenpreis, freier Zugang zum digitalen Angebot;
Live Kultur e.V.: 5€ Rabatt bei allen eigenen Veranstaltungen;
Musa: 5€ Ermäßigung bei allen Eigenveranstaltungen an der Abendkasse und bei Reservierungen, 10€ Ermäßigung bei mindestens drei Eigenveranstaltungen im Semester, zwei Workshops & zwei Kurse pro Semester zum halbem Normalpreis (nur Eigenveranstaltungen);
Museum Friedland: kostenloser Eintritt in das Museum, freier Eintritt bei Veranstaltungen;
NichtNurTheater: 1 € Einstritt bei allen Veranstaltungen an der Abendkasse, auch bei Reservierungen sowie vergünstige Workshops;
Nörgelbuff: kostenloser Eintritt an der Abendkasse an Montagen (Houseband, Querbeat-Session, Spielstunde), Mittwochen (Salsa), bei der Jam-Session, der Lesebühne Acrobat Readers, bei zusätzlichen Latin-Partys, bei Improsant und beim Band Contest „Local Heroes“, Ermäßigung bei drei speziellen Kulturticketveranstaltungen im Monat;
Orchester Göttinger Musikfreunde: 1 € Eintritt bei allen Konzerten nur für Restkarten an der Abendkasse;
- SC Göttingen 05: kostenloser Eintritt zu allen Heimspielen der Jugend, Damen und Herren des 1. SC Göttingens 05 e.V., gilt nicht für Pokalspiele und Sonderveranstaltungen, bei denen jeweils die Preisaushänge am Einlass zu beachten sind;
Kantorei St. Jacobi: freier Eintritt bei allen Konzerten an der Abendkasse bei vorhandenen Restkarten;
Stadt Göttingen & Kunstverein Göttingen e.V.: kostenloser Eintritt bei allen Ausstellungen der Stadt Göttingen im Alten Rathaus und im Städtischen Museum & bei Ausstellungen des Kunstvereins im Alten Rathaus und Künstlerhaus zu gewähren, kein Mitgliedsbeitrag für die Artothek in der Gotmarstraße 1 (es entstehen nur die Versicherungskosten bei der Ausleihe);
Stadtbibliothek Göttingen: 2,50€ Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag (zusätzlich zum Heimvorteil);
stille hunde theaterproduktionen: kostenloser Eintritt an der Abendkasse (Eigenveranstaltungen);
Theater im OP(ThOP): kostenloser Eintritt zu Eigenproduktionen (außer Premieren) & mindestens drei Aufführungen des English Drama Workshops (EDW);
Uni-Musik: vergünstigten Eintritt von 1€ bei Aufführungen des Göttinger Universitätschores & des Göttinger Universitätsorchesters an der Abendkasse, ab drei Tagen vor der Aufführung im Vorverkauf;
BG 74 Veilchen Ladies UG: 150 kostenlose Stehplatzkarten pro Spiel an der Kasse für alle Liga, Play-Off und Pokalspiele (sofern vorhanden);
Vinyl Reservat: freier Eintritt an der Abendkasse für bis zu 40 Plätze bei allen Konzerten im Semester, freier Eintritt für bis zu 100 Plätze bei der jährlichen Jubiläums-Veranstaltung, Zugang zu weiteren freien Veranstaltungen;
und zugleich wird § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt: „Die Studierendenschaft erhebt für das Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 jeweils einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11,46 €“
Auf Grund des Ergebnisses der Urabstimmungen tritt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Georg-August-Universität Göttingen (OrgS), folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Georg-August-Universität Göttingen (BeitrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2006 (Amtliche Mitteilungen 4/2006 S. 197), zuletzt geändert durch Beschluss des Studierendenparlaments vom 29.09.2022 (Amtliche Mitteilungen I 48/2022 S. 1077) in Kraft:
§ 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Georg-August-Universität Göttingen (BeitrO) wird wie folgt am Ende ergänzt:
„Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 jeweils in Höhe 81,97 Euro zzgl. 3,92 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.“
„Für das Bussemesterticket STADT erhebt die Studierendenschaft im Wintersemester 2023/2024 und das Sommersemester 2024 je einen zusätzlichen Beitrag von 50,90 € je Studierender oder je Studierendem.“
„Für das Kultursemesterticket erhebt die Studierendenschaft für das Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 jeweils einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11,46 €.“