Bahnticket Urabstimmung

Jedes Jahr beschließt das Studierendenparlament über die Durchführung einer jeweiligen Urabstimmung für die drei Semestertickets. Die Studierenden entscheiden durch ihre Wahl im Januar über die Bereitstellung des Tickets. Hier findet ihr genauere Informationen zum Landesweiten Bahnsemesterticket und die Urabstimmung im Januar.

 

Was ist das landesweite Bahnsemesterticket?


  • Das landesweite Semesterticket war drei Jahre in Vorbereitung, gemeinsam zwischen allen ASten und Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen/Bremen.
  • Anstelle der an jeder Hochschule einzeln verhandelten Gültigkeiten und Preise würde es zukünftig einen einheitlichen Gültigkeitsbereich mit einheitlichem Preis geben.
  • Der Gültigkeitsbereich des Tickets umfasst alle Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), die in Niedersachsen, Bremen und auf einigen Zusatzstrecken in benachbarte Städte verkehren.

 

Vorteile des landesweiten Bahnsemestertickets


  • Erweiterung des für dich nutzbaren Streckennetzes um folgende Strecken: Echem – Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Osnabrück – Münster, Herford – Paderborn, Bad Pyrmont – Paderborn, Göttingen – Leinefelde, Eichenberg – Leinefelde.
  • Die Cantus-Strecken Kassel – Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach und Göttingen – Bebra bleiben wie gewohnt zusätzlich zum landesweiten Ticket erhalten!
  • Konstantes Angebot der einzelnen Strecken – kein plötzlicher Entfall von Angeboten.
  • Transparente, nachvollziehbare Kalkulation von Preisanpassungen: Je nach Nutzungsintensität durch die Studierenden in NI/HB können die Preise steigen oder fallen. Zusätzlich gibt es moderate Preisanpassungen, die über einen Index aller Schienen- und Verbundtarife in Niedersachsen/Bremen berechnet werden.
  • Keine übermäßigen Preissprünge mehr, wenn auf einer Strecke der Anbieter wechselt.
  • Entlastung eures AStAs von aufwändiger Verwaltungsarbeit: Bislang musste mit jedem EVU jedes Jahr neu verhandelt werden.
  • Längere Laufzeit: Anders als heute wird für das landesweite Semesterticket ein mehrjähriger Vertrag geschlossen. So müsst ihr lediglich über die Fortführung des bestehenden Tickets in Zukunft entscheiden.

 

Abstimmungsgrundlage


  • Das landesweite Bahnsemesterticket ist als solidarisches Ticket konzipiert. Alle Studierenden in Niedersachsen und Bremen werden in dasselbe Finanzierungsmodell einbezogen. Daher kommt das landesweite Ticket nur zustande, wenn mindestens 80% aller Hochschulen in Nds./Bre. für eine Einführung stimmen (gewichtet nach Studierendenzahlen).
  • Falls das landesweite Ticket zustande kommt, an der Universität Göttingen keine Zustimmung erreicht wird, werden wir kein Ticket für den Schienenverkehr mehr anbieten. Individuelle Streckennetze wie bisher können dann nicht fortgeführt werden.

 

Räumlicher Geltungsbereich


Das landesweite Semesterticket gilt in den Regionalzügen im Land Niedersachsen und darüber hinaus. Unter diesem Link findet ihr die aktuell gültigen Strecken.

 

Urabstimmungsfrage


Soll verpflichtend für alle Studierenden ein landesweites Bahnsemesterticket zu den nachfolgenden Konditionen eingeführt werden, sofern eine Einführung eines deutschlandweiten Semestertickets nicht beschlossen wird oder aus anderweitigen Gründen unmöglich ist?

  1. 1. Das landesweite Bahnsemesterticket hat den folgenden Leistungsumfang:

„Benutzung sämtlicher Züge des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betreiberunabhängig in folgendem räumlichen Geltungsbereich:

Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen sowie auf die Streckenabschnitte Hittfeld – Hamburg Hbf, Meckelfeld – Hamburg Hbf, Neu Wulmstorf – Hamburg Hbf, Leese-Stolzenau – Minden(Westf), Bückeburg – Minden(Westf) – Herford, Löhne (Westf)/Herford – Bruchmühlen, Osnabrück-Altstadt – Rheine –Salzbergen, Friedland(Han) – Hedemünden und Bodenfelde – Ottbergen, welche teilweise durch Gebiete benachbarter Bundesländer führen, sowie darüber hinaus die Relationen Echem –Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Walkenried – Nordhausen, Bad Bentheim – Hengelo (NL), Salzbergen – Münster (Westf.), Hasbergen – Münster (Westf.), Dissen-Bad Rothenfelde –Bielefeld, Herford – Bielefeld, Herford – Paderborn, Bückeburg – Minden (Westf.), Rinteln –Bünde (Westf.), Bad Pyrmont – Paderborn, Holzminden – Ottbergen – Paderborn, Bodenfelde – Paderborn, Göttingen– Leinefelde, Kassel-Wilhelmshöhe – Leinefelde und Speele – Kassel in der 2. Wagenklasse, sowie Benutzung der Züge der cantus Verkehrsgesellschaft mbH auf den Strecken Kassel – Bebra, Eichenberg – Bebra, Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach in der 2. Wagenklasse durch

zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund“.

  1. 2. Das landesweite Bahnsemesterticket wird beginnend ab dem Wintersemester 2024/25 bis einschließlich Sommersemester 2025 eingeführt werden.
  2. 3. Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 jeweils 111,47 Euro zzgl. 4,16 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.
  3. 4. Zugleich wird § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden:” Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 jeweils 111,47 Euro zzgl. 4,16 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.“
  4. Hinweis: Die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Studierendenschaften, die insgesamt mindestens 80 Prozent der Studierenden repräsentieren, die derzeit ein Semesterticket besitzen und für die das landesweite Semesterticket vorgesehen ist, fristgerecht mitteilen, dass das jeweils zuständige Entscheidungsgremium der Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zugestimmt hat“