Im Folgenden haben wir einige Informationen zum Thema Studienfinanzierung für Euch zusammen gestellt. Bei Fragen oder Problemen könnt Ihr euch selbstverständlich beim Team des Sozialreferats melden.

BAföG
Nebenjobs
Stipendien
Bildungskredite
Studentenwerk

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Neben BAföG, Nebenjobs und Stipendien, die den meisten Student*innen bekannt sind, gibt es auch die Möglichkeit, zu besonders günstigen Konditionen Kredite und Darlehen aufzunehmen.

Auch der AStA versucht Euch in finanziellen Notlagen so gut es geht zu unterstützen. Über unsere zinsloses Sofortdarlehen könnt Ihr Euch einfach 100€ leihen, die Ihr innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen müsst. Außerdem könnt Ihr Euch unter bestimmten Voraussetzungen über die LeMSHO die Kosten Eurer Bus- und Bahnsemestertickets zurückerstatten lassen.

 

 

BAföG

Ein BAföG-Antrag kann jederzeit gestellt werden. Das BAföG wird jedoch NICHT rückwirkend ausgezahlt, weshalb sich frühzeitig um die Unterlagen gekümmert werden sollte. Der Bewilligungszeitraum beträgt zunächst ein Jahr, danach wird die Förderungsberechtigung erneut geprüft. Der Antrag ist beim Studiwerk in Göttingen zu stellen.

Folgende Formblätter werden benötigt:

  • Formblatt 1
  • Anlage 1 zu Formblatt 1
  • Immatrikulationsbescheinigung (ersetzt Formblatt 2 und ist über eCampus erzeugbar)
  • Formblatt 3 je Elternteil / Ehe- /LebenspartnerIn

Der Höchstsatz (Stand WiSe 22/23) für Studierende mit eigenem Haushalt beträgt 812€ bzw. 934€ (wenn eigene Krankenversicherung). Ohne eigenen Haushalt und Krankenkasse liegt der Höchstsatz bei 633€.

Der Bewilligungszeitraum richtet sich nach der Regelstudienzeit, beträgt also meist 6 Semester im Bachelor und 4 Semester im Master. Er ist nur unter bestimmten Umständen verlängerbar. Studienfachwechsel sind nur aus einem wichtigen Grund und spätestens bis zu Beginn des 4. Semesters möglich. Bis zum 5. Fachsemester muss ein Leistungsnachweis über die erbrachte Creditanzahl bis zum 3. oder 4. Fachsemester vorgelegt werden, um weiterhin gefördert zu werden.

BAföG-Empfänger*innen können ihren Unterhalt durch einen Minijob aufstocken, ohne Abzüge fürchten zu müssen.

Ein weiterer Vorteil für BAföG-Empfänger*innen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ), die für den jeweiligen Bewilligungszeitraum neu beantragt werden muss.

BAföG-Empfänger*innen können einen Nebenjob bis zu 450 € im Monat bzw. 5400 € im Jahr ausüben (ab dem 01.10.2022 erhöhen sich diese Werte auf 520€ pro Monat und 6240€). Außerdem ist ein eigenes Vermögen bis zu 45.000€ über 30 Jahre und 15.000€ unter 30 Jahren anrechnungsfrei. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass auch eigene Kraftfahrzeuge etc. ebenfalls an das Vermögen angerechnet werden. Vermögen oder Schulden der Eltern werden nicht mitberücksichtigt.

Fünf Jahre nach Studienabschluss muss das BAföG in monatlichen Raten zurückgezahlt werden, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Allerdings müssen lediglich die Hälfte und maximal 10.010 € des empfangenen BAföGs zurückgezahlt werden.

Für ein Studium im Ausland kann/ muss das Auslands-BAföG beantragt werden.

Tipp: Auch wenn du bislang kein BAföG bekommst, solltest du auf jeden Fall einen Antrag stellen, da für das Auslands-BAföG andere Berechnungsgrundlagen herangezogen werden.

Alle Details findest du hier: www.bafög.de

Weitere Informationen und Beratung zum BAföG bekommst du in der Zentrale für Studienfinanzierung des Studiwerkes im Gebäude der Zentralmensa.

Nebenjobs

Viele Studierende bessern ihren Lebenslauf durch Nebenjobs auf oder finanzieren ihr Studium aus diesem. In Göttingen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Tätigkeit neben dem Studium auszuüben. Schaut zum Beispiel beim Stellenwerk der Uni, da werden viele studierendenfreundliche Jobs angeboten.

Eine beliebte Möglichkeit ist es als studentische Hilfskraft an der Universität zu arbeiten. Abgesehen davon, dass du natürlich Geld verdienst, kannst du so auch spannende Einblicke in die Forschung bekommen und direkt auf dem Campus arbeiten. Freie Stellen werden über die Seiten der Fakultäten und der Universität sowie teilweise im News-Bereich des eCampus ausgeschrieben.

Des Weiteren bietet die Kooperationsstelle der Arbeitsagentur Göttingen im Mensa Foyer links neben dem Haupteingang weitere Jobangebote, sowie Beratungen zur Jobsuche an. Dort könnt ihr zu den Öffnungszeiten vorbeischauen.

Stipendien

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten viele Stipendien, die von unterschiedlichen Trägern aus Parteien, Religionsgemeinschaften, privaten Stiftungen und der Wirtschaft angeboten werden.

Die größten Stipendiengeber sind die 13 Begabtenförderungswerke, die hauptsächlich staatlich finanziert werden und deren Förderung sich am BAföG orientiert. Dazu kommen jedoch noch 300 Euro monatlich, die ohne Einkommensprüfung gezahlt werden. Außerdem muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden und es gibt eine ideelle Förderung mit Seminaren, Sprachkursen etc.
Zu diesen Begabtenförderungswerken gehören:

Daneben gibt es noch viele andere Stipendien von meist privaten Trägern, die ganz unterschiedliche Arten der Förderung anbieten und häufig für bestimmte Klientel vergeben werden. Einen Überblick bekommst du auf https://www.mystipendium.de/

Neben guten Studienleistungen gehören bei den meisten Stipendiengebern auch soziales Engagement oder eine besondere Eigenschaft (Studierende*r mit Kind, Migrationshintergrund etc.) zu den Auswahlkriterien. Eine Bewerbung ist daher häufig auch ohne Top-Noten sinnvoll!

Seit 2011 ermöglicht außerdem das eltern- und einkommensunabhängige Deutschlandstipendium sowie das Niedersachsenstipendium eine Förderung. Die geförderte Person erhält über zwei Semester mit 300 € im Monat, die zur Hälfte durch Bund und Länder und zur anderen Hälfte durch Unternehmen und private Förderung gezahlt werden. Die Bewerbung hierfür ist im September über eCampus möglich.

Die Soltenborn Stiftung vergibt für Studierende mit Kind(ern) an der Medizinischen, Juristischen, Theologischen und Philosophischen Fakultät Stipendien in Höhe von 2500€ pro Jahr. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr vergeben, kann aber verlängert werden. Voraussetzungen für die Vergabe des Stipendiums sind gute Studienleistungen sowie evangelische oder jüdische Konfession.

Bildungskredit

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Bildungskredite für Studierende an. Dieser ist unter den Krediten für Studierende der kostengünstigste. Bevor ihr euch aber dafür entscheidet solltet ihr alle anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung durchgehen, da ein Kredit mit einer Verschuldung einhergeht. Der Studienkredit wird in monatlichen Raten gezahlt. Die Bürgschaft wird vom Bund übernommen. 

Achtung! Derzeit warnen Studierendenwerke davor, einen solchen Kredit einzugehen. Grund sind hohe Zinsen, die zu einer großen Überschuldung führen können. 

Für die Bewilligung des Bildungskredites der KfW sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Man muss sich in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befinden (z.B. Zwischenprüfung/ Vordiplom, bereits einen Abschluss eines grundständigen Studiums o.ä.)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Grundgesetzes haben. Für ausländische Personen wird nur unter bestimmten Umständen ein Kredit gewährt
  • Du darfst das 36. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Du darfst das 12. Studiensemester nicht vollendet haben

Die ersten vier Jahre nach der ersten monatlichen Auszahlung sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120€.

Die Antragsstellung sowie weitere Informationen findest du unter bildungskredit.de

Studierendenwerk

Über den Sozialdienst des Studentenwerks stehen Euch verschiedene Möglichkeiten zur Studienfinanzierung offen. Welches Angebot für Euch das Richtige ist, erfahrt Ihr am besten direkt in der Sprechstunde des Sozialdienst.

Ein besonderes Angebot des Studentenwerks ist das Studienabschlussdarlehen:

Für die letzte Phase des Studiums ist es möglich, beim Sozialdienst des Studentenwerks ein zinsloses Studienabschlussdarlehen aufzunehmen. Dieses wird nur für maximal die letzten acht Monate des Studiums gewährt und die Tilgung beginnt sieben Monate nach Studienabschluss. Um das Darlehen in Anspruch nehmen zu können muss eine Bescheinigung vorgebracht werden, dass ein Abschluss kurz bevorsteht und eine andere Person muss die Bürgschaft übernehmen.

Mehr Informationen bekommt man unter https://www.studentenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/sozialdienst/darlehen

Wohngeld

Für Wohngeld in Frage kommen Studierende nur dann, wenn diese „dem Grunde nach“ keinen Anspruch auf BAföG haben, also z.B. in einem nicht förderungsfähigen Zweitstudium studieren oder über der Altersgrenze von 45 Jahren liegen. Das trifft auf die wenigsten zu, darum ist ein Antrag auf Wohngeld i.d.R. nicht aussichtsreich.