Krankenkasse, Rundfunkgebühr

Krankenkasse

Studierende unter 30 Jahren sind in der Regel in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Daher verlangt die Uni vor eurer Immatrikulation einen Bescheid über eure Krankenversicherung. Wir haben euch im Folgenden die häufigsten Fälle als Überblick zusammengefasst:

Familienversicherung
Sind eure Eltern beide gesetzlich versichert und seid ihr unter 25 Jahre alt, so fallt ihr unter die Familienversicherung eurer Eltern. Ihr müsst jedoch beachten, dass ihr nicht regelmäßig mehr als 505€ pro Monat (bei einem Minijob
538€) verdienen dürft, wenn ihr in der Familienversicherung Mitglied bleiben wollt. Habt ihr einen anerkannten Freiwilligendienst (darunter zählen z.B. FSJ, FÖJ, freiwilliger Wehrdienst etc.) geleistet, kann sich die Versicherungszeit um eben diese Spanne über euren 25. Geburtstag hinaus verlängern, maximal jedoch um 12 Monate.

Studentische Krankenversicherung
Wenn ihr nicht mehr über eure Familie versichert werden könnt, aber dennoch versicherungspflichtig seid, fallt ihr bis zum 30. Lebensjahr unter die studentische Krankenversicherung (seit 2020 unabhängig von der Semesterzahl). Der Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen der gleiche und berechnet sich für alle nach dem BAföG Höchstsatz. Er beträgt aktuell 87,38 € pro Monat. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann (z.T. einkommensabhängig). Außerdem müsst ihr noch den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen, aktuell sind dies 29,07 € (bis 23 Jahre ohne Kind) bzw. 34,20 € (ab 23 ohne Kind) pro Monat (mit Kind*ern verringert sich dieser Betrag). Als BAföG-Empfänger*innen bekommt ihr einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von bis zu 137 €.

Private Krankenversicherung
Ist eines eurer Elternteile privatversichert und hat ein höheres Einkommen (monatlich mehr als 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze und höher als das Gesamteinkommen des anderen Elternteils), so könnt ihr euch innerhalb der ersten drei Monate eures Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, um euch privat zu versichern. Das kann vor allem interessant sein, wenn eines eurer Elternteile Beamte*r und beihilfeberechtigt ist, da auch ihr dann von der Beihilfe profitieren könnt (jedoch nur, solange ihr Kindergeld bekommt, also in der Regel bis 25). Diese Befreiung gilt allerdings erst mal euer ganzes Studium lang und gegebenenfalls sogar darüber hinaus! Das heißt, dass ihr euch für die Dauer der Befreiung privat versichern müsst (auch, wenn ihr mit 25 aus der Beihilfe herausfallt). Die einzige Möglichkeit, diese Befreiung aufzuheben, liegt momentan in der Zeit zwischen Bachelor und Master – aber nur, solange ihr mehr als einen Monat lang nicht immatrikuliert seid. Die Entscheidung, sich befreien zu lassen, sollte daher sehr gut überlegt sein. Entscheidet ihr euch gegen die private Krankenversicherung, müsst ihr euch selbst versichern.

Freiwillige Versicherung
Wenn ihr nicht (mehr) in der studentischen Versicherung sein könnt, z.B weil ihr älter als 30 seid, könnt ihr euch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Beitrag richtet sich dann nach eurem Einkommen. Wenn ihr über 30 seid und gleichzeitig BAföG bezieht, könnt ihr bis zu 233 € monatlich als Zuschuss erhalten. Für weitere Details wendet ihr euch am besten an eure Krankenkasse.

Internationale Studierende
Für Internationals gibt es Hinweise direkt bei Göttingen International.

Wir empfehlen bei Fragen zur studentischen Krankenversicherung eine Beratung bei der Krankenkasse eurer Wahl – verschiedene Anbieter wie die AOK haben eigene Anlaufstellen für Studierende, die TK hat sogar ein eigenes Büro am Campus. Informationen bietet aber z.B. auch die Verbraucherzentrale an.

Rundfunkgebühr

Neu in Göttingen und im ganzen Umzugschaos den Rundfunkbeitrag vergessen? Kein Problem – wir haben alle Infos für dich!

Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag finanziert das öffentlich-rechtliche Programm in Deutschland – dazu gehören ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit deinem Beitrag werden Radio, Fernsehen und Online-Angebote für alle Bürger*innen sichergestellt.

Was kostet der Rundfunkbeitrag?
Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 €. Wenn ihr lieber in größeren Abständen zahlen möchtet, könnt ihr auch eine vierteljährliche Zahlung von 55,08 €, halbjährlich 110,16 € oder jährlich 220,32 € wählen.

Wer muss den Beitrag zahlen?
In jeder Wohnung, egal ob WG, Wohnheimzimmer oder Single-Haushalt, muss eine Person für die Zahlung des Rundfunkbeitrags angemeldet sein. In einer WG könnt ihr euch die Kosten untereinander aufteilen, aber
offiziell zahlt eine Person den gesamten Betrag. Sollte diese Person ausziehen, muss ein anderer Mitbewohner die Anmeldung übernehmen.

Falls du BAföG beziehst, hast du die Möglichkeit, dich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen. Beachte jedoch: Die Befreiung gilt nur für dich persönlich und nicht für deine Mitbewohner*innen. Der Haushalt wird nur dann komplett befreit, wenn alle in der WG BAföG oder vergleichbare Sozialleistungen empfangen. Eine Ausnahme gibt es für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner – diese sind mit dir befreit.

Es gibt noch einige weitere Befreiungsmöglichkeiten, z.B. musst du für deinen Zweitwohnsitz keinen Beitrag entrichten. Die Befreiungsmöglichkeiten findest du direkt im entsprechenden Befreiungsantrag hier.

Was mache ich bei einem Auslandssemester?
Wenn du für ein Semester ins Ausland gehst und deine Wohnung in Göttingen während deiner Abwesenheit nicht genutzt wird, kannst du dein Beitragskonto für diese Zeit pausieren. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass die Wohnung leer steht oder komplett untervermietet wird. Sollten deine Mitbewohner*innen währenddessen weiterhin in der WG wohnen, bleibt der Beitrag für die Wohnung bestehen, und sie müssen die Zahlung übernehmen.

Was ist bei Umzug zu beachten?
Ziehst du innerhalb Göttingens oder in eine andere Stadt, musst du deine neue Adresse dem Beitragsservice mitteilen. Deine persönliche Beitragsnummer bleibt dabei erhalten und “zieht” mit dir um. Solltest du in eine Wohnung einziehen, in der der Beitrag bereits gezahlt wird (zum Beispiel durch einen neuen Mitbewohner), kannst du dein altes Beitragskonto abmelden.

Wie kann ich zahlen?
Es gibt mehrere praktische Zahlungsmöglichkeiten:

  • Lastschriftverfahren: Der bequemste Weg, um sicherzustellen, dass keine Zahlungen vergessen werden.
  • Überweisung: Du kannst den Beitrag manuell überweisen, entweder monatlich oder in größeren Abständen (z.B. vierteljährlich oder jährlich).
  • Online-Verwaltung:
    Auf der Website des Rundfunkbeitrags kannst du deine Zahlungsoptionen
    flexibel verwalten und den Beitrag direkt online bezahlen.

Alle wichtigen Links:

  • Offizielle Infos für Studierende und die Möglichkeit zur Befreiung findest du auf der Seite des Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de
  • Weitere hilfreiche Tipps gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.

Hinweis: Wir sind um die ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben bemüht. Dennoch können die Angaben im Zweifelsfall keine Beratung durch die jeweiligen Ansprechpartner ersetzen.