Rückerstattung mit Schwerbehindertenausweis
Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis müssen folgendes abgeben, um die Rückerstattung zu beantragen:
- Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages für Personen mit Schwerbehinderung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem orangefarbenem Flächenaufdruck
und dem Merkzeichen G, Gl, aG, Bl oder H
Am leichtesten lassen sich die Anträge ausfüllen, wenn du einen geeigneten pdf-Reader nutzt.
Einreichen kannst Du Deinen Antrag per Post, per Mail an das Sozialreferat oder im Sekretariat während der jeweiligen Sprechzeiten.
Achtung!
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden!
Frist: 01.04. – 30.5. oder 01.10. – 30.11.
Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.