Die Fachschaften der verschiedenen Fakultäten können gem. § 64 Abs. 1 OrgS einen Datenschutzmanager oder eine Datenschutzmanagerin wählen. Diese sind im Innenverhältnis als Kontaktpersonen des FSR zum Datenschutzbeauftragten der Studierendenschaft tätig.
Sofern dies geschehen ist, sind wir als AStA gem. § 66 Abs. 1 OrgS dazu verpflichtet diese wie untenstehend öffentlich zu machen.
Justin Brand
