Während geflüchtete Studierende mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit dem 01. Juni sogar Anspruch auf BAföG haben, müssen Drittstaatsangehörige weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn mit Ablauf der aktuell geltenden Fassung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 31. August 2022 müssen viele geflüchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen können, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurück können. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die Möglichkeit, ihr in der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen fordert deshalb die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes für die betroffenen Studierenden in Niedersachsen. Hier schließt sich der AStA der LandesAStenKonferenz Niedersachsen an, die diese Woche einen offenen Brief an den Innenminister Boris Pistorius schrieb, um unbürokratische Lösungen zu fordern, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabhängig von der Staatsbürgerschaft ermöglichen.
„Die Internationalen Studierenden in der Ukraine sind vor dem selben Krieg geflüchtet, wie die Studierenden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Hier ist es unmenschlich, Menschen in zwei – unterschiedlich schützenswerte – Klassen einzuteilen. Wir fordern schlichtweg gleiches Recht für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden, die hier in Niedersachsen gern ihr Studium fortsetzen möchten!“, kommentiert Pippa Schneider, AStA-Vorsitzende.
Nach aktuellem Stand wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, welche die Rechtsgrundlage für den visumsfreien Aufenthalt der betroffenen Studierenden bietet, mit Beschluss des Bundesrates vom 08. Juli 2022 bis Ende November verlängert. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Ohne offiziellen Aufenthaltstitel dürfen die Geflüchteten nur noch maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Diesen Titel können die geflüchteten Studierenden jedoch nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs erlangen. Dies führt dazu, dass viele geflüchtete Studierende mit Drittstaatsangehörigkeit Ende August das Land verlassen werden müssen.
Hierzu erklärt Schneider weiter: „Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus – die Studierenden müssen hierfür zunächst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche Lösungen, die den Drittstaatsangehörigen die nötige Zeit geben, um die notwendigen Vorkehrungen für das Weiterstudieren treffen zu können.“
Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert der AStA der Universität Göttingen ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende in Niedersachsen. „Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu entscheidet, die Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem aktuellen Aufenthaltsgesetz können auch die Länder voranschreiten und entsprechend gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren Aufnahmeprogramme starten, die auch den Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums ermöglichen würden. Dadurch wären die Betroffenen ebenso wie ihre ukrainischen Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigt. Wir möchten den niedersächsischen Innenminister daher dazu aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Geflüchtetenpolitik zu wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu übernehmen“, ergänzt Till Hampe, Außenreferent im AStA.