Am Montag besetzten Aktivist*innen die Räumlichkeiten der alten JVA Göttingen, um gegen den von der Stadt angestrebten Verkauf des Gebäudes an einen Privatinvestor und für die Einrichtung eines sozialen Zentrums dort zu demonstrieren. Die Protestierenden agierten friedlich, wurden aber am Donnerstag durch Anwendung von Zwang von der Polizei aus dem Gebäude geräumt und teilweise festgenommen. Dem war vorausgegangen, dass die Besetzer*innen ein von der Oberbürgermeisterin Petra Broistedt verhängtes Ultimatum verstreichen ließen. Dieses erfolgte für lediglich 2 Tage nach ihrem Besuch vor Ort.
Felix Schabasian, Referent für politische Bildung erklärt hierzu: „Wir solidarisieren uns als AStA ausdrücklich mit den Besetzer*innen und verurteilen das Vorgehen der Polizei und der Stadt, die anstatt den Protest zu kriminalisieren auch die Möglichkeit gehabt hätte, keinen Strafantrag zu stellen und in Verhandlungen über einen sicheren Ablauf der Aktion einzutreten. Mit dem harten Vorgehen tun sich die Verantwortlichen keinen Gefallen kurz vor der Landtagswahl. Dass scheinbar ausgerechnet noch von der Justiz entwendete Gartenmöbel ausschlaggebend für die Räumung waren, dürfte in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis treffen.“
Katharina Bornemann, Sozialreferentin fügt schließlich hinzu:
„Göttingen braucht viel dringender ein soziales Zentrum, als einen glorifizierten Co-Working Space, der angesichts hoher Renovierungskosten für den privaten Investor vermutlich sowieso nicht verwirklicht werden wird. Hier wird Menschen in der Innenstadt eine wichtige Unterstützungsstruktur versagt, die ohnehin schon mit Verdrängung zu kämpfen haben, bspw. migrantische Familien oder Personen mit geringem Einkommen. Gerade die Lage diesen Winter wird uns vor Augen führen, wie sehr wir als Stadtgemeinschaft auf sozialen Zusammenhalt und Begegnung angewiesen sind. Dass die zum Teil indirekt gewählten Gremien der Stadt sich anders entschieden haben legitimiert diese Beschlüsse nicht automatisch im Sinne des Gemeinwohls oder entzieht dem Protest seine Rechtfertigung.“
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