BGH-Urteil gegen Göttinger Professor

Wir als AStA setzen uns für eine diskriminierungsfreie und sichere Universität für alle ein. Und stehen solidarisch mit den Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Im Lichte dieses Engagements begrüßen wir die Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Revision des Professors nicht stattzugeben. Auch das Vorgehen der Uni gegen eine Rückkehr des besagten Professors möchten wir positiv hervorheben. Für uns stehen dabei zwei Faktoren besonders heraus. Zum einen wird damit auf individueller Ebene die notwendige Verantwortlichkeit durchgesetzt. Wer die ihm übertragene Macht in einem solchen Maße durch sexualisierte Gewalt und Missbrauch ausnutzt, hat keinen Anspruch auf seine Stelle und die zugehörige Pension. Zum anderen wird auf einer allgemeineren Ebene klargestellt, dass an unserer Universität kein Raum für derartiges Verhalten ist. Wer Betroffenen von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt wird, muss ernst genommen werden. Die Signalwirkung der Entscheidung und auch des Vorgehens der Universität sollte dabei nicht unterschätzt werden. Dies kann als erster wichtiger Schritt angesehen werden, um wieder Vertrauen von FLINTA*-Personen in die Uni Göttingen zu erlangen und ihre Sicherheit zu erhöhen. Es muss trotzdem weiterhin kontinuierlich daran gearbeitet werden (Macht-) Missbrauchsstrukturen aufzubrechen und eine Professionalisierung von Diskriminierungsschutz zu institutionalisieren. Daher an dieser Stelle nochmal der klare Appell: schaut nicht weg, wehrt euch, ihr seid nicht alleine!

Statement des AStA vom 17.09.2024