Pressemitteilung „Übergriffiger Prof darf an der Uni bleiben“

Göttingen, der 08.07.2025

Der Göttinger Professor der Forstwissenschaft, der über Jahre hinweg Student*innen sexuell belästigt hat, darf weiter an der Uni bleiben. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts von 2023 bestätigt: Obwohl in 44 Fällen unangemessenes Verhalten festgestellt werden konnte, davon 6 Fälle von sexueller Belästigung, wird der Professor nicht entlassen, es bleibt bei einer Gehaltskürzung um 2000€.

Die Uni hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und ist damit gescheitert.

Bereits 2023 hat der AStA das inkonsequente Vorgehen der Uni skandalisiert: Die Uni habe auf eine Abmahnung verzichtet und sich dann aber über das milde Urteil des Gerichts echauffiert. Über Jahre hinweg konnte der Professor seine Machtposition missbrauchen und Studierende sexuell belästigen.

Der jetzige AStA schließt sich der Kritik an: „Die Uni Göttingen ist noch immer kein sicherer Raum für alle“, sagt AStA-Referentin für Gender und Diversity Jordis Niemeyer, „Sexuelle Belästigung und Gewalt sind immer noch an der Tagesordnung. Die hierarchischen Strukturen innerhalb akademischer Institutionen sind ein Einfallstor für Machtmissbrauch und ein gefundenes Fressen für Täter. Egal, wie entrüstet sich die Uni gibt, es wird immer noch nicht annähernd genug getan, um Studierende vor derartigen Übergriffen zu schützen.“

Gerade letzte Woche Mittwoch, dem 25.06. hat der AStA als Teil des Bündnisses „Studis Setzen Grenzen“ einen Aktionstag veranstaltet, um auf sexualisierte Gewalt an Hochschulen und Unis aufmerksam zu machen, wo auch das oben genannte Urteil thematisiert wurde. Denn die Taten sind keine Einzelfälle: „Es gibt nicht zu wenige Profs und Dozierende die geradezu dafür berüchtigt sind, dass sie sich Student*innen gegenüber grenzüberschreitend verhalten. Aber die Kultur des Schweigens und der Straffreiheit, die Justizsystem und Universitäten – auch Göttingen – hinsichtlich dieser Vorfälle pflegen, sorgt dafür, dass Betroffene Angst davor haben, über ihre Erfahrungen zu sprechen“, so Jordis Niemeyer, „In diesen Institutionen findet passiver und aktiver Täterschutz statt. Das muss so benannt werden.“

Noch ist unklar, ob der Professor zurück an den Campus und in die Lehre darf. Zu den Details des weiteren Vorgehens werde die Uni „keine Stellung nehmen“. Diese Intransparenz hinsichtlich der Maßnahmen ist zusätzlich zu dem milden Gerichtsurteil ein Schlag ins Gesicht für Betroffene. „Das Mindeste, was die Uni tun kann, nachdem sie über Jahre hinweg Studierende nicht ausreichend vor sexualisierten Übergriffen geschützt hat, ist, sich jetzt nicht zum weiteren Vorgehen auszuschweigen“, sagt AStA Kultur-Referent für Lukas Bischoff, „Das Urteil ist eine Woche her und die einzige öffentliche Reaktion, die von der Uni zu hören ist, sind zwei Sätze im Göttinger Tageblatt.“

„Selbst wenn die Uni all ihre rechtlichen Mittel ausgeschöpft sieht, ist sie es allen vergangenen und potenziell zukünftigen Betroffenen schuldig, jetzt nicht die Hände in den Schoß zu legen, sondern alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um zu verhindern, dass dieser Professor sich erneut an Studierenden vergreifen und damit davonkommen kann“, so AStA-Vorsitzender Jonas Stribrny. 

Der AStA weist das Urteil des Gerichts entschieden zurück und fordert die Uni auf, sich das Scheitern der Berufung zu Herzen zu nehmen: „Die Verantwortlichen sollten reflektieren, wie in Zukunft dafür gesorgt werden kann, dass übergriffige Professor*innen und Dozent*innen die Konsequenzen ihres Handelns zu spüren bekommen“, sagt Jordis Niemeyer, „Sonst werden wir das übernehmenn.“