Rückerstattung mit Doppelimmatrikulation

Studierende mit einer Doppelimmatrikulation , also einer Immatrikulation in zwei niedersächsischen Hochschulen mit Semesterticket, müssen folgendes abgeben:

  1. Antrag auf Bus- und Bahnsemesterticketrückerstattung (bei Doppelimmatrikulation)
  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität Göttingen
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der anderen Universität innerhalb Niedersachsens
  4. Kopie des Semestertickets der anderen Universität
  5. Beitragsquittung der Universität Göttingen

Einreichen kannst Du Deinen Antrag per Post, per Mail an das Sozialreferat oder im Sekretariat während der jeweiligen Sprechzeiten.

Achtung!
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden!

Frist: 01.04. – 30.5. oder 01.10. – 30.11.

Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.