Auf dieser Seite findet ihr Informationen rund um das barrierefreie Studieren. Als Barriere wird dabei alles bezeichnet, was Menschen an der vollen Teilhabe an der Gesellschaft beziehungsweise am Studium hindert. Im Folgenden stellen wir euch einige Ansprechpartner*innen, Anlaufstellen und weitere nützliche Informationen vor. Zudem stehen wir euch für ausführlichere Fragen und persönliche Anliegen natürlich gerne in unseren Sprechstunden und per Mail zur Verfügung.
Eure Anlaufstelle an der Uni für Fragen zu Barrierefreiheit und Studieren mit Beeinträchtigung ist die Vertretung für Studierende mit Beeinträchtigung (VfSB). Die VfSB setzt sich für die Interessen von Student:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Neurodiversität (z.B. ADHS, Autismus…) und psychischen Erkrankungen an der Uni Göttingen ein. Die Vertretung trifft sich alle 2 Wochen am Montag von 18:00 bis 20:00 Uhr. Die VfSB steht auch gerne als Ansprechpartner für Fragen zum und Probleme im Studium bereit und kann per E-Mail unter vfsb@uni-goettingen.de oder auf Instagram unter vfsb_goettingen kontaktiert werden.
Ziel dieses Projektes ist es, diesen Studierenden den Studieneinstieg durch fachliche Hilfe und persönliche Unterstützung zu erleichtern, weil ihnen oftmals weniger Zeit zum Besuch von Vorlesungen und Übungen zur Verfügung steht.
Du möchtest mehr über dieses Programm erfahren oder hast Fragen?
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des FSR Physik. Oder frag direkt nach: soziales@fsr.physik.uni-goettingen.de
Allgemeines
Auch das Deutsche Studentenwerk hat sehr viele nützliche Informationen rund ums Studium zusammengestellt. Für umfassende Informationen kannst du zudem das Handbuch „Studium und Behinderung“ online abrufen oder kostenlos bestellen.
Weitere nützliche Websites sowie allgemeine Anlaufstellen findest du weiter unten unter „Bundesweite Netzwerke und Anlaufstellen“. Spezifische Informationen zu Göttingen und Universität findest du unter „Barrierefreies Studieren an der Uni Göttingen“ und „Anlaufstellen in Göttingen“.
Stipendien
Du kannst auf dich passende Stipendien nach Registrierung auf der Website Barrierefrei Studieren abrufen.
BAföG
Im BAföG sind verschiedene Regelungen zum Nachteilsausgleich verankert. Grundsätzlich empfiehlt es sich zudem immer, sich individuell durch das BAföG-Amt beraten zu lassen. Nach Absprache/Anmeldung ist auch die Bereitstellung einer Kommunikationsassistenz möglich.
Alter zu Studienbeginn
Liegt ein Hinderungsgrund (z.B. ein längerer Krankenhausaufenthalt) für die „rechtzeitige“ Aufnahme des Studiums vor, so kann auch nach BAföG gefördert werden, wer das 30. Lebensjahr (Bachelor) bzw. 35. Lebensjahr (Master) bei der Einschreibung überschritten hat. Entscheidend ist jedoch, dass das Studium unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes aufgenommen wird.
Freibetrag auf das Einkommen
Auf das Einkommen der Eltern sowie des Ehegattens/der Ehegattin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin kann ein zusätzlicher Härtefreibetrag geltend gemacht werden – übrigens auch, wenn andere Familienmitglieder eine Behinderung vorweisen.
Freibetrag auf das eigene Vermögen
Über den Freibetrag von 7.500€ hinaus kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben, wenn es zur Vermeidung unbilliger Härten benötigt bzw. verwendet wird.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer
BAföG wird über die Regelstudienzeit hinaus nur aus „unabweisbaren Gründen“ fortgezahlt. Hierzu muss die Behinderung und/oder Krankheit nachweislich die Ursache für die Verzögerung sein. Besonders wichtig ist, dass Verzögerungen sichtbar gemacht werden, sobald sie auftreten. Denn wenn trotz studienverzögernder Behinderung/Krankheit der obligatorische Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester erbracht werden kann, wird es in den späteren Semestern schwierig, eine unverschuldete Verzögerung nachzuweisen. Daher lieber rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
Studiengangswechsel
Wird erst im 4. Fachsemester oder später der Studiengang gewechselt, so ist eine Förderung des neuen Studienganges als Erstausbildung nur möglich, wenn der Wechsel aus einem „unabweisbaren Grund“ heraus geschah. Dies der Fall, wenn das Studium aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr fortführbar ist beziehungsweise die Ausübung des erzielten Berufes nicht mehr möglich ist.
Darlehensrückzahlung
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens kann bei besonderer Härte gestundet werden. Zu diesem Zweck kann ein Härtefreibetrag auf das Einkommen beantragt werden.
Studentenwerk Göttingen
Abteilung Studienfinanzierung
Zentralmensa
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen
Telefon: 0551 39-5134
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-goettingen.de
Beihilfen / Sozialdienst des Studentenwerkes
Im Sozialdienst des Studentenwerkes können neben den Notfalldarlehen, Studienabschlussdarlehen und weiteren finanziellen Hilfen Beihilfen des Universitätsbundes e.V. beantragt werden. Diese Leistungen können dem Ausgleich eines Mehrbedarfs, der Anschaffung technischer Hilfsmittel oder der Finanzierung von Heil- bzw. Hilfsmitteln dienen. Zudem kannst du dich hier über die barrierefreien Wohnheime des Studentenwerkes informieren.
Studentenwerk Göttingen
Sozialdienst
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen
Telefon: +49 (0)551 39-5120 (Herr Staier)
Telefon: +49 (0)551 39-5187 (Frau Strauß)
Barrierefreies Studieren an der Uni Göttingen
Katrin Lux
Diversity Management
Abteilung Studium und Lehre
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 39-7494
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs an der Universität Göttingen findest du hier. Grundlegende Bestimmungen für die Uni Göttingen sind unter anderem in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in den Paragraphen 14 (5) und 21 verankert.
Um ein barrierefreies Studium zu ermöglichen, ist es selbstverständlich möglich, Veranstaltungen in andere Räumlichkeiten zu verlegen. Dozierende bzw. die Raumverwaltung sollten über einen entsprechenden Bedarf möglichst rechtzeitig informiert werden, damit Engpässe vermieden werden können.
Die SUB Göttingen stellt zudem einen Service für Studierende mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung. Mehr dazu findest du hier.
Campusassistenz
Studiendekanat der Philosophischen Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
E-Mail: campusassistenz@zvw.uni-goettingen.de
Psychosoziale Beratung (PSB)
Goßlerstr. 23
37073 Göttingen
Anmeldung über Sekretariat :
Tel.: +49 (0) 551 39-4059
E-Mail: psb@studentenwerk-goettingen.de
Psychotherapeutische Ambulanz für Studierende (PAS)
Humboldtallee 38
37073 Göttingen
Anmeldung über Sekretariat:
Tel.: 0551 / 39-4596
E-Mail: pas@uni-goettingen.de
Anlaufstellen in Göttingen
Beirat für Menschen mit Behinderung
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1- 4
37070 Göttingen
Tel.: 0551 / 400 – 21 59
E-Mail: behindertenbeirat@goettingen.de
Behindertenkoordination
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel.: 0551/ 400-2176
E-Mail: behindertenkoordination@goettingen.de
Kontakt- Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS)
Lange-Geismar-Str. 82
37073 Göttingen
Tel.: 0551 / 48 67 66
E-Mail: kibis@gesundheitszentrum-goe.de
Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Neustadt 7
37073 Göttingen
Tel.: 0551-547330
E-Mail: shk-goe@web.de
Unabhängige Patientenberatung im Gesundheitszentrum Göttingen
Albanikirchhof 4 – 5
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4887780
E-Mail: info@gesundheitszentrum-goe.de
Back up – Begleitung für Careleaver*innen
Lotzestraße 22c
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4003166 oder 0551/4003231
E-Mail: J.becker@bfgoe.goettingen.de oder l.welnhold@bfgoe.goettingen.de
Bundesweite Netzwerke und Anlaufstellen
- Beauftragte des Bundes
- Deutscher Behindertenbeirat
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- Deutscher Behindertensportverband
- Mentoring Programm für Studentinnen mit Behinderung
- Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG Selbsthilfe)
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG)
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA)
- Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus (AsbH)
- Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
- Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft e.V. (DMSG)
- Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.
- Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. (DVMB)
- Netzwerk für Studierende mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
- Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung e.V. (DCCV)
- Deutsche Rheuma-Liga
- Deutsche Tinnitus-Liga e. V. (DTL)
- Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS)
- Deutsche ILCO e.V. – Selbsthilfeorganisation für Stomaträger und Menschen mit Darmkrebs
- Allianz chronischer seltener Erkrankungen
- Bundesverband der Kehlkopfoperierten e.V.
- Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.