Semesterticketrückerstattung

Auch in diesem Semester gibt es wieder die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge für die Semestertickets (Bahn, Bus und Kultur) rückerstatten zu lassen. Die Tickets kannst Du trotzdem weiter nutzen!

Es gibt verschiedene Typen an Rückerstattungen. Unten findest du einen Überblick mit allen wichtigen Informationen zu Voraussetzungen und dem entsprechenden Antrag.

Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Here you will find information about the refund of the semester tickets in English.

Achtung!
Im Sommersemester 2024 ist zusätzlich eine Rückerstattung von Bahn- und Busticket möglich für Studierende, die an einer zweiten deutschen Hochschule immatrikuliert sind und dort ein deutschlandweites Semesterticket erworben haben. Einen entsprechenden Antrag findet ihr hier. Vollständige Anträge können bis zum 30.06.2024 eingereicht werden. Das Sozialreferat steht für Fragen zur Verfügung!

Typ A: Studis mit Schwerbehindertenausweis

Typ A: Doppelimmatrikulation

Typ B: Härtefall

Voraussetzungen

Erstattung der Bahn- und
Bustickets für Studierende, welche nach dem Schwerbehindertengesetz einen
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
haben

Anteilige Erstattung der
Tickets für Studierende, welche an einer weiteren niedersächsischen
Hochschule immatrikuliert sind und dort ebenfalls ein Ticket erwerben müssen

Erstattung für studierende in einem finanziellen Härtefall. Die
Einkommensgrenze orientiert sich dabei an aktuellen Bafög-sätzen. Aufgrund
von Sondertatbeständen kann die Einkommensgrenze nach oben verschoben werden.

Fristen

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.06. oder 01.10. – 15.01.

Ordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung

LeMSHO

Hier geht’s zum Antrag

Rückerstattung mit
Schwerbehindertenausweis

Rückerstattung mit
Doppelimmatrikulation

LeMSHO: finanzielle Härte

Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.