Härtefallrückerstattung
Studierende der Georg-August-Universität, die von den Semesterticketbeiträgen unverhältnismäßig belastet sind, können eine Härtefallrückerstattung beantragen.
Zwecks Feststellung einer solchen unverhältnismäßigen Belastung orientiert sich die entsprechende Ordnung (LeMSHO) an den gesetzlich festgelegten Bedarfssätzen für Studierende (BAföG). Das bedeutet, dass im Antrag das Einkommen sowie ggf. Sonderbelastungen angegeben werden müssen (s. unten).
Beide Tickets (Deutschlandsemesterticket und Kulturticket) können unabhängig von der Rückerstattung weiterhin genutzt werden.
Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel kann die Studierendenschaft pro Semester nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen genehmigen. Darum kann es sein, dass ein Antrag abgelehnt wird, obwohl er prinzipiell den Richtlinien der Härtefallrückerstattung entspricht.
Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.
Einreichen kannst Du Deinen Antrag per Post, per Mail an das Sozialreferat oder im Sekretariat während der jeweiligen Sprechzeiten.
Antragszeiträume: 01.04. – 30.6. (Sommersemester) / 01.10. – 15.01. (Wintersemester)
Der Antrag:
Immer abzugeben:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Für Sondertatbestände, die du im Antrag angibst, kann sich die einkommensgrenze nach oben verschieben. Hier die Übersicht über die notwendigen Nachweise:
Sonderbelastung | Angabe im Antrag | Notwendiger Nachweis |
eigenständiger Kranken- und/oder Pflegeversicherung | Angaben über Sonderbelastungen | Aktuelle Krankenkassenbescheinigung gemäß §13a BaföG (nicht älter als sechs Monate) |
Bei chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Pflegeverantwortung, Schulden, Langzeitstudiengebühren o.ä. (bei Unsicherheit bitte nachfragen!) |
Angaben über Sonderbelastungen | Ärztliche Bescheinigung, amtlicher Bescheid oder sonstiger geeigneter Nachweis |
Wenn alleinerziehend: | Angaben über Sonderbelastungen | Schriftliche Erklärung, dass der*die Antragsstellende alleine für die Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder sorgt o.ä. |
Bei Kind/Kindern: | Angaben über Sonderbelastungen | Geburtsurkunde/n des/der Kindes/Kinder |
Bei einem Auslandssemester (nur studienbedingte Auslandsaufenthalte gelten): |
Auslandssemester | Nachweis über Auslandssemester |
Es gibt einige Fehler, die regelmäßig vorkommen. Am besten kontrollierst du deinen Antrag vor der Abgabe nocheinmal darauf:
- Der Antrag muss vollständig sein (Telefonnummer etc. nicht vergessen)
- Wenn möglich, bitte ein deutsches Konto angeben
- Kontoinhaber*in sollte die Person sein, die auch den Antrag stellt.