LeMSHO: Härtefallantrag

Studierende können sich die Semestertickets auch aus finanziellen Gründen erstatten lassen. Die „Ordnung über Leistungen zur Milderung durch die Semestertickets verursachter finanzieller Härten“ (LeMSHO) regelt die Erstattung aus finanziellen Gründen. Leider können wir in jedem Semester nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligen. Deshalb werden nach Ende der Antragsfrist alle vollständig eingereichten Anträge nach ihrer Differenz zur Einkommensgrenze gereiht und eine Kommission aus Studierenden des Studierendenparlaments entscheidet schließlich im Rahmen der Ordnung über die Vergabe der Mittel. Wie die Rückerstattung im Detail vergeben wird, ist in der LeMSHO festgelegt.

Einreichen kannst Du Deinen Antrag per Post, per Mail an das Sozialreferat oder im Sekretariat während der jeweiligen Sprechzeiten.

Achtung!
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden!

Frist: 01.04. – 30.6. oder 01.10. – 15.01.

Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.

Der Antrag:

Immer abzugeben:

  1. Antrag und formlose Einkommenserklärung

Befindest du dich in einer Lebenspartner*innenschaft, muss die Einkommenserklärung der*des Partnerin*s ebenfalls ausgefüllt & unterschrieben werden. Ansonsten kannst du diese im Antrag ignorieren.

  1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Für Sondertatbestände, die du im Antrag angibst, kann sich die einkommensgrenze nach oben verschieben. Hier die Übersicht über die notwendigen Nachweise:

Sonderbelastung Angabe im Antrag Notwendiger Nachweis
eigenständiger Kranken- und/oder Pflegeversicherung Unter 4. Angabe über sonderbelastung Aktuelle Krankenkassenbescheinigung gemäß §13a BaföG (aus dem aktuellen Semester)
Bei chronischer Erkrankung oder Schwangerschaft: Unter 4. Angabe über Sonderbelastung Ärztliche Bescheinigung
Wenn alleinerziehend: Unter 4. Angabe über Sonderbelastung Schriftliche Erklärung, dass der*die Antragsstellende alleine für die Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder sorgt
Bei Kind/Kindern: Unter 4. Angabe über Sonderbelastung
  • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
  • Schriftliche Erklärung, dass das Kind / die Kinder eine finanzielle Mehrbelastung darstellt / darstellen

Bei einem Auslandssemester:

(Längere Auslandsaufenthalte durch Praktika, Familienbesuch etc. zahlen hier nicht)

Unter 3. Auslandssemester (falls zutreffend) Nachweis über Auslandssemester

Regelungen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften

  • Wenn Du verheiratet bist oder Dich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindest, wird für den Antrag die Hälfte der Summe eurer beider Einkommen berücksichtigt

Es gibt einige Fehler, die regelmäßig vorkommen. Am besten kontrollierst du deinen Antrag vor der Abgabe nocheinmal darauf:

  • Der Antrag muss vollständig sein (Telefonnummer etc. nicht vergessen)
  • Wenn möglich, bitte ein deutsches Konto angeben
  • Kontoinhaber*in sollte die Person sein, die auch den Antrag stellt
  • Unter „1.“ Und „2.“ werden nur genaue Zahlen akzeptiert und keine Geldspannen (Bei variierendem Einkommen den Durchschnittswert eintragen)
  • Unter „1.“ werden alle monatlichen Einkommensbeträge notiert und unter „2.“ werden alle zusätzlichen einmaligen Beträge notiert (! Keine Beträge doppelt eintragen)
  • Für die Einkommenserklärung summiert Ihr die Beträge aus „1.“. Falls Ihr unter „2.“ etwas eingetragen habt, dann teilt Ihr diesen Betrag durch 6 und addiert ihn zu der Summe aus „1.“. Den Gesamtbetrag tragt Ihr dann in Eure formlose Einkommenserklärung ein.
  • Häkchen in dem Antrag bei „4.“ nicht vergessen