Bahnticket Urabstimmung

Jedes Jahr beschließt das Studierendenparlament über die Durchführung einer jeweiligen Urabstimmung für die drei Semestertickets. Die Studierenden entscheiden durch ihre Wahl im Januar über die Bereitstellung des Tickets. Hier findet ihr genauere Informationen zum Landesweiten Bahnsemesterticket und die Urabstimmung im Januar.

 

Was ist das landesweite Bahnsemesterticket?


  • Das landesweite Semesterticket war drei Jahre in Vorbereitung, gemeinsam zwischen allen ASten und Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen/Bremen.
  • Anstelle der an jeder Hochschule einzeln verhandelten Gültigkeiten und Preise würde es zukünftig einen einheitlichen Gültigkeitsbereich mit einheitlichem Preis geben.
  • Der Gültigkeitsbereich des Tickets umfasst alle Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), die in Niedersachsen, Bremen und auf einigen Zusatzstrecken in benachbarte Städte verkehren.

 

Vorteile des landesweiten Bahnsemestertickets


  • Erweiterung des für dich nutzbaren Streckennetzes um folgende Strecken: Echem – Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Osnabrück – Münster, Herford – Paderborn, Bad Pyrmont – Paderborn, Göttingen – Leinefelde, Eichenberg – Leinefelde.
  • Die Cantus-Strecken Kassel – Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach und Göttingen – Bebra bleiben wie gewohnt zusätzlich zum landesweiten Ticket erhalten!
  • Konstantes Angebot der einzelnen Strecken – kein plötzlicher Entfall von Angeboten.
  • Transparente, nachvollziehbare Kalkulation von Preisanpassungen: Je nach Nutzungsintensität durch die Studierenden in NI/HB können die Preise steigen oder fallen. Zusätzlich gibt es moderate Preisanpassungen, die über einen Index aller Schienen- und Verbundtarife in Niedersachsen/Bremen berechnet werden.
  • Keine übermäßigen Preissprünge mehr, wenn auf einer Strecke der Anbieter wechselt.
  • Entlastung eures AStAs von aufwändiger Verwaltungsarbeit: Bislang musste mit jedem EVU jedes Jahr neu verhandelt werden.
  • Längere Laufzeit: Anders als heute wird für das landesweite Semesterticket ein mehrjähriger Vertrag geschlossen. So müsst ihr lediglich über die Fortführung des bestehenden Tickets in Zukunft entscheiden.

 

Abstimmungsgrundlage


  • Das landesweite Bahnsemesterticket ist als solidarisches Ticket konzipiert. Alle Studierenden in Niedersachsen und Bremen werden in dasselbe Finanzierungsmodell einbezogen. Daher kommt das landesweite Ticket nur zustande, wenn mindestens 80% aller Hochschulen in Nds./Bre. für eine Einführung stimmen (gewichtet nach Studierendenzahlen).
  • Falls das landesweite Ticket zustande kommt, an der Universität Göttingen keine Zustimmung erreicht wird, werden wir kein Ticket für den Schienenverkehr mehr anbieten. Individuelle Streckennetze wie bisher können dann nicht fortgeführt werden.

 

Preise


  • Folgende Preise sind für das landesweite Bahnsemesterticket fest vereinbart:
    • WiSe 2021/22 und SoSe 2022 je 138,27 + 3,80 (NVV) = 142,07 €
  • zuzüglich dem Bussemesterticket (WiSe 2020/21 bis SoSe 2022) je 50,90 €

 

Räumlicher Geltungsbereich


Das landesweite Semesterticket gilt in den Regionalzügen im Land Niedersachsen und darüber hinaus. Unter diesem Link findet ihr die aktuell gültigen Strecken.

 

Urabstimmungsfrage


Soll verpflichtend für alle Studierenden ein landesweites Bahnsemesterticket zu den nachfolgenden Konditionen eingeführt werden?

A. 1. Das landesweite Bahnsemesterticket hat den folgenden Leistungsumfang:„Benutzung sämtlicher Züge des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betreiberunabhängig in folgendem räumlichen Geltungsbereich:Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen sowie auf die Streckenabschnitte Hittfeld – Hamburg Hbf, Meckelfeld – Hamburg Hbf, Neu Wulmstorf – Hamburg Hbf, Leese-Stolzenau – Minden(Westf), Bückeburg – Minden(Westf) – Herford, Löhne (Westf)/Herford – Bruchmühlen, Osnabrück-Altstadt – Rheine –Salzbergen, Friedland(Han) – Hedemünden und Bodenfelde – Ottbergen, welche teilweise durch Gebiete benachbarter Bundesländer führen, sowie darüber hinaus die Relationen Echem – Lübeck, Helmstedt – Magdeburg, Walkenried – Nordhausen, Bad Bentheim – Hengelo (NL), Salzbergen – Münster (Westf.), Hasbergen – Münster (Westf.), Dissen-Bad Rothenfelde –Bielefeld, Herford – Bielefeld, Herford – Paderborn, Bückeburg – Minden (Westf.), Rinteln –Bünde (Westf.), Bad Pyrmont – Paderborn, Holzminden – Ottbergen – Paderborn, Bodenfelde – Paderborn, Göttingen – Leinefelde, Kassel-Wilhelmshöhe – Leinefelde und Speele – Kassel in der 2. Wagenklasse,sowie Benutzung der Züge der cantus Verkehrsgesellschaft mbH auf den Strecken Kassel – Bebra, Eichenberg – Bebra, Bebra – Haunetal-Neukirchen, Bebra – Eisenach in der 2. Wagenklasse durch zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund“.
A. 2. Das landesweite Bahnsemesterticket wird beginnend ab dem Wintersemester 2021/22 bis einschließlich Sommersemester 2022 eingeführt werden.
A. 3. Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemester 2022 jeweils 138,27 Euro zzgl. 3,80 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.
A. 4. Zugleich wird § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden: „Für das landesweite Bahnsemesterticket erhebt die Studierendenschaft einen zusätzlichen Beitrag: im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemester 2022 jeweils 138,27 Euro zzgl. 3,80 Euro für die zusätzliche Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund, je Studierender oder je Studierendem.“
B. 1. Im Wintersemester 2021/22 wird eine Urabstimmung zur Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zu geänderten Konditionen beginnendab dem Wintersemester 2022/2023 durchgeführt werden.
B. 2. Sofern die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zu geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. in der Urabstimmung abgelehnt wird, gilt das Folgende:
B. 2. a.
aa. Beinhalten die geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. eine Steigerung des Beitrags um wenigstens 6,91 Euro (Steigerung um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2022 in Höhe von 138,27 Euro) ohne die geänderten Konditionen der Vereinbarung mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund), gilt das landesweite Bahnsemesterticket nach Buchstabe A. ohne die Beitragssteigerung und es wird hierfür je Semester ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 138,27 Euro je Studierender oder je Studierendem, erhoben.ODERab. Beinhalten die geänderten Konditionen nach Ziffer B. 1. eine Steigerung des Beitrags um nicht mehr als 6,90 Euro (Steigerung um höchstens 5 Prozentim Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2020 in Höhe von 138,27 Euro, gilt das landesweite Bahnsemesterticket nach Buchstabe A. einschließlich der Beitragssteigerung und es wird hierfür je Semester ein zusätzlicher Beitrag zwischen 138,28 und 145,17 Euro je Studierender oder je Studierendem erhoben.
B. 2. b. Zudem wird für das Leistungsangebot des Nordhessischen Verkehrsverbundes ein zusätzlicher Beitrag zwischen 3,80 Euro und 3,99 Euro je Studierender oder je Studierendem (Steigerung um höchstens 4,9 Prozent im Vergleich zum Beitrag im Sommersemester 2022 in Höhe von 3,80 Euro) erhoben.
B. 2. c. Die zusätzlichen Beiträge nach Ziffer B. 2. a. und B. 2. a. sind in der Beitragsordnung der Studierendenschaft festzulegen; die Festlegung erfolgt durch das Studierendenparlament.
C. Hinweis: Die Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Studierendenschaften, die insgesamt mindestens 80 Prozent der Studierenden repräsentieren, die derzeit ein Semesterticket besitzen und für die das landesweite Semesterticket vorgesehen ist, fristgerecht mitteilen, dass das jeweils zuständige Entscheidungsgremium der Weiterführung des landesweiten Bahnsemestertickets zugestimmt hat.