Die Studierenden der Universität Göttingen sind als verfasste Studierendenschaft zusammengefasst. Das heißt, dass das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) den Studierenden als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts das Recht der Selbstverwaltung gibt. Jede*r Studierende ist automatisch Mitglied der verfassten Studierendenschaft.
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Mehr Infos zu den Gremien und Institutionen der Studentischen Selbstverwaltung (beispielsweise zu den Fachgruppen und Fachschaften) findet ihr hier:
Gremien & Interessensvertretungen & Kontakt
– Kontakt zu Fachgruppen
– Kontakt zu Fachschaftsräten
Hochschulwahlen
Gremienarbeitsbescheinigungen