Jedes Jahr im Januar habt ihr die Möglichkeit sowohl über Eure künftige Vertretung als auch über die Zukunft des Bahn-, und des Kultursemestertickets abzustimmen. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) freuen uns auf rege Beteiligung! Unten sind die Ergebnisse des letzten Jahres zu sehen.
Im Folgenden wollen wir Euch ein wenig näherbringen, was sich genau hinter den Uniwahlen und Urabstimmungen verbirgt, wie ihr genau wählen könnt und wo und wann ihr dies tun dürft. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen wendet euch einfach an das Hochschulreferat.
Des weiteren möchten wir Euch die Wahlergebnisse des Studierendenparlaments und des Senats präsentieren. Detailierte Informationen dazu findet ihr auf der Webseite der Universität. Zudem findet Ihr hier Ergebnisse der Urabstimmungen. (Ergebnisse stammen aus 2024)
Informationen zu den Hochschulwahlen
Hochschulwahlen – was ist das überhaupt?
Die Entscheidungen an der Universität werden, gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), von diversen Gremien getroffen. In diesen Gremien sind dann, mit wenigen Ausnahmen, auch immer Studierende vertreten, um dort Eure Interessen wahrzunehmen.
Man unterscheidet dabei zwischen zwei Ebenen und zwei Arten der Selbstverwaltung. Es gibt die Akademische Selbstverwaltung (auch Kollegialorgane), in diesen werden die allgemeinen Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet und hier sitzen neben Studierenden auch noch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV). Die andere Ebene ist die Studentische Selbstverwaltung. Hier sind nur Studierende vertreten und sie ist zuständig für die speziellen Angelegenheiten der Studierenden gegenüber der Universität, dem Studentenwerk, der Stadt, dem Land und zwischen den Studierenden dieser und anderer Hochschulen.
Vereinfacht kann man sich die Studentische Selbstverwaltung in Göttingen ein wenig vorstellen wie das Modell von Bund und Ländern, wobei das Studierendenparlament den Bundestag und die Fachschaftsparlamente die Landtage darstellen. Bei Akademischer wie Studentischer Selbstverwaltung wird zwischen der uniweiten Ebene und der Fakultätsebene unterschieden. Erstere befasst sich mit Entscheidungen welche die gesamte Universität bzw. alle Studierenden (Studierendenschaft) betreffen, und die andere mit Entscheidungen an der jeweiligen Fakultät bzw. für die Studierenden einer Fakultät (die sogenannte Fachschaft). Bei den Hochschulwahlen habt ihr die Möglichkeit eure Vertreter*innen für diese vier Gruppen zu bestimmen, welche euch dann für die nachfolgenden 12 Monate vertreten. Wer sich in diesem Jahr zur Wahl aufgestellt hat, findet ihr in den Wahlbekanntmachungen auf der Website der Universität.
Wann und wo kann ich wählen?
Gewählt wird in der Regel innerhalb einer Woche Ende Januar. Gewählt wird über das Online-Wahlportal der Uni, in dem ihr euch mit euren Studierendendaten (Matrikelnummer und Passwort eures eCampus-Accounts) anmelden könnt:
https://uni-goettingen.gremienwahlen.de/election/100/public/login
Solltet ihr kein geeignetes internetfähiges Gerät zur Verfügung haben, bietet die Uni während der Wahlwoche stationäre Wahlcomputer an.
Die Wahlbekanntmachungen mit allen Informationen zu kandidierenden Listen und Personen sowie zu den Standorten der Wahlcomputer findet ihr hier:
https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/70fb5fd3b52a128d634aff9213176f04.pdf/Wahlbekanntmachung%20StudOrg.pdf
Was wähle ich genau?
Die Zahl der Wahl- und Stimmzettel, die ihr ausfüllen dürft, liegt zwischen sieben und neun. Bei bis zu sechs Wahlen dürft ihr eure Vertreter*innen für die verschiedenen Ebenen und Strukturen der Universität wählen, außerdem stimmt ihr in der Urabstimmung über die Semestertickets ab. Nachfolgend zunächst einmal die Wahlen:
Studierendenparlament (StuPa)
Ihr wählt in jedem Fall jeweils eine*n Vertreter*in für das Studierendenparlament (StuPa), welches das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Göttingen ist und u. a. den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wählt und kontrolliert.
Würde man das politische System der Bundesrepublik als Analogie zurate ziehen, so entspräche das Studierendenparlament dem Bundestag, und der AStA entspräche der Bundesregierung.
Diese Gruppen traten bei der letzten Wahl zum Studierendenparlament an:
- Grüne Hochschulgruppe (GHG)
- Linke Einheitsbewegung (LEB)
- mir egal
- Die LISTE
- SRK – Schwarz Rot Kollabs
- Nerdcampus
- Volt-Hochschulgruppe
- RCDS – Ring Christlich-Demokratischer Studenten
- Juso-Hochschulgruppe
- Internationaler Jugendverein Göttingen (IJV)
- Liberale Hochschulgruppe (LHG)
- Alternativ Linke Liste (ALL)
- Unabhängige Studierende (US)
Fachschaftsparlament (FSP)
Weiter wählt ihr eine*n Vertreter*in für euer jeweiliges Fachschaftsparlament, welches dann u.a. euren Fachschaftsrat (FSR) wählt und kontrolliert. Die kandidierenden Listen für euer jeweiliges Fachschaftsparlament findet ihr in der Wahlbekanntmachung.
Das Fachschaftsparlament entspräche in der Analogie einem Landtag, der Fachschaftsrat entspräche der Landesregierung.
Fachgruppensprecher*in (FG)
Innerhalb einiger Fakultäten gibt es unterhalb der Fachschaft bei der studentischen Selbstverwaltung noch sogenannte Fachgruppen. Eine Fachgruppe ist in der Regel die Vertretung für ein Fach (bspw. Biochemie, Zahnmedizin, Politikwissenschaft oder Germanistik). Alle Studierenden die einer solchen Fachgruppe zugeordnet sind wählen eine*n Fachgruppensprecher*in als ihre Vertretung. Oftmals ist es jedoch so, dass nur eine Person zu der jeweiligen Wahl antritt, wodurch diese Person direkt als gewählt gilt und die Wahl entfällt.
Die*der Fachgruppensprecher*in lässt sich am ehesten mit einer*m direkt gewählten Oberbürgermeister*in vergleichen.
Rat der Internationalen Studierenden (RIS)
Alle Internationalen Studierenden (also jene Studierenden, die eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft haben) dürfen zusätzlich eine eigene Vertretung wählen, nämlich das Parlament der Internationalen Studierenden, das analog zum Studierendenparlament den Rat der Internationalen Studierenden (RIS) wählt.
Eine spezielle Vertretung für nicht-Deutsche gibt es im politischen System der Bundesrepublik nicht.
Senat
Abseits der studentischen Organe dürft ihr auch über die Besetzung der sogenannten Kollegialorgane mitbestimmen. Auf universitätsweiter Ebene hat der Senat weitreichende Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte und wählt u.a. die Mitglieder des Präsidiums. Die Zahl der Studierenden im Senat beträgt 2 von 13 Mitgliedern.
Fakultätsrat
Die Fakultätsräte bilden für jede Fakultät das höchste direkt gewählte Gremium und verfügen in diesem Bereich über ähnliche Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte wie der Senat. Sie wählen u.a. die Mitglieder des Dekanats der jeweiligen Fakultät. Die Zahl der Studierenden in den Fakultätsräten beträgt jeweils 2 von 13 Mitgliedern.
Für Senat und Fakultätsrat lässt sich kein passendes Äquivalent in der Bundespolitik finden. Die Organe bestimmen jeweils über alles, was nicht nur Studierende betrifft; Sie vertreten und verwalten die gesamte Universität, sind also u.a. für die Finanzplanung, Personal, Ordnungen (einschließlich Prüfungs- und Studienordnungen), die Organisation von Forschung und Lehre etc. zuständig.
Akademische Selbstverwaltung | Studentische Selbstverwaltung | |
Uni-Ebene | Senat | Studierendenparlament |
ggf. Parlament der Internationalen Studierenden | ||
Fakultätsebene | Fakultätsrat | Fachschaftsparlament |
Fächerebene | ggf. Fachgruppensprecher*in |
Urabstimmung
Begleitend zu den Hochschulwahlen finden parallel noch Abstimmungen über Angebote für Semestertickets statt.
Die einzelnen Vorschläge für die Semestertickets werden durch den AStA mit den beteiligten Institutionen (Kultureinrichtungen und Verkehrsunternehmen) ausgehandelt, um den Studierenden dann bei den Wahlen als Gesamtpakete vorgelegt zu werden. Bei den Uniwahlen im Januar werden daher die Tickets für das Wintersemester nächste Wintersemester und das Sommersemester des darauf folgenden Jahres abgestimmt.
Der Ablauf sieht dabei vor, dass ein AStA immer von ca. März bis Dezember die Angebote aushandelt, die den Studierenden dann im Januar per Urabstimmung angeboten werden. Die neuen Konditionen werden dann ab 1. Oktober aktuell, jeder AStA verhandelt also für das kommende und nicht das aktuelle Jahr.
Die Kosten für das Semesterticket sind in dem halbjährlich zu entrichtenden Semesterbeitrag enthalten und müssen von allen Studierenden gezahlt werden, egal ob sie das Ticket nutzen oder nicht (Ausnahmeregelungen gibt es für finanzielle Härtefälle und Schwerbehinderte). Nur dadurch, dass alle Studierende die Beiträge für die Semestertickets zahlen, sind die verhältnismäßig (im Vergleich zu Monats- oder Jahreskarten) vergünstigten Preise möglich. Daher ist es leider nicht möglich, bei mangelndem Interesse auf ein Semesterticket zu verzichten. Es bleibt die Möglichkeit, bei den Urabstimmungen gegen Tickets zu stimmen.
Hier findet ihr alle Infos zu den Urabstimmungen
[/mp_accordion_item]Abstimmungstext und Konditionen für das bundesweite Deutschlandticket ab WiSe 25/26
“Soll verpflichtend für das WiSe 2025/26 und das SoSe 2026 für alle Studierenden ein deutschlandweites Semesterticket im nachfolgenden Rahmen, sofern es die Verträge zulassen, weitergeführt werden:
1. Das deutschlandweite Semesterticket hat denselben Leistungsumfang wie das Deutschlandticket.
2. Die entstehenden Kosten gemäß § 4 (2) Satz 2 OrgS belaufen sich auf 60% des Ausgabepreises des Deutschlandtickets, je Studierender oder je Studierende.
Hinweise:
Ab WiSe 2025/26 wird das Ticket voraussichtlich 34,80 € also 208,80 € pro Semester betragen.
Sollte es eine Preiserhöhung zum SoSe 2026 gegenüber dem WiSe 2025/26 geben, stimmt das StuPa spätestens 4 Monate vor Semesterbeginn über die Weiterführung des Deutschlandtickets ab.
Eine Preiserhöhung muss laut den aktuellen Verträgen 8 Monate vor Semesterbeginn angekündigt werden.“
Abstimmungstext und Konditionen für das Bussemesterticket ab WiSe 25/26
„Soll zum Wintersemester 2025/2026 für den Zeitraum von zwei Semestern für alle Studieren-den verpflichtend ein Bussemesterticket STADT eingeführt werden, sofern die Weiterführung des Deutschlandsemesterticket nicht beschlossen wird oder aus anderweitigen Gründen nicht möglich ist?
Das Bussemesterticket STADT hat den folgenden Leistungsumfang: Benutzung der Busse der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) im Stadtgebiet Göttingens sowie in Rosdorf und Bovenden, sowie darüber hinaus die Nutzung der Regionalbuslinien von und nach Ros-dorf und Bovenden (Start- oder Zielhalt muss außerhalb des Stadtgebietes liegen). Der Preis beträgt 55,90 € pro Semester.“,
und zugleich § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft um folgenden Satz ergänzt werden:
„Für das Bussemesterticket STADT erhebt die Studierendenschaft im Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 je einen zusätzlichen Beitrag von 55,90 €.“.“
Abstimmungstext und Konditionen für das Kultursemesterticket ab WiSe 25/26
„Soll für das Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 ein Kultursemesterticket mit folgenden Konditionen:
Apex Kultur e.V.: kostenloser E. (Eintritt) bei EigenVAs an d. AK;
boat people projekt: kostenloser E. für Restplätze bei Eigenproduktionen an d. AK
Pro Basketball Göttingen GmbH: 100 Stehplatzk. an der AK für 1€, 100 Stehplatzk. im VVK in der BG-Geschäftsstelle für 1€ und Restk. (Stehplatzk.) für 1€ ab halbe St. vor Spielbeginn d. 1. Herrenmannschaft;
Deutsches Theater Göttingen GmbH: kostenloser E. an d. AK + bei einer Reservierung ab 3 Tage vor d. Aufführungstermin bei allen Eigenproduktionen und Premieren, ausgenommen sind SonderVAs;
Privates Institut für angewandte Unterhaltung e. V. (dots): kostenloser E. für d. Hälfte d. verfügbaren Plätze bei allen eigenen VAs im Semester an d. AK und bei Reservierung;
Europäisches Filmfestival Göttingen (Film- und Kino-Initiative Göttingen e. V.): Vergünstigter E. für 3 € an d. AK bei allen FilmVAs. Gilt nicht für SonderVAs, d. entsprechend gekennzeichnet sind;
[sic!] e. V. (EXIL): kostenloser E. bei „FCK WDNSDAY“, E. von 1€ bei „blues`n`boogie“, 3€ Rabatt auf VVKstickets bei Bestellung auf exil-web.de und auf Karten an d. AK für die Konzerte (nur bei Eigen- VAs), außerdem samstags bis 24 Uhr freier E., nur bei EigenVAs;
Göttinger Symphonie Orchester gGmbH: Vorzugspreis von 1€ pro Konzert und Person bei Eigen- VAs an d. AK;
Internationale Händel-Festspiele Göttingen GmbH: Kostenloser E. bei allen Eigenproduktionen an der AK oder bei einer Reservierung an kulturticket@haendel-festspiele.de ab 24 Std. vor d. Aufführungstermin. Die Festspiele halten folgende Kontingente für d. Studierenden zurück: mind. 5 Karten bei Opern- (außer Premieren), mind. 10 Karten bei allen anderen VAs (pro Studi nur eine Reservierung pro VA). Ausgenommen sind SonderVAs.
Jazzfestival Göttingen e. V.: Preisnachlass von 10 € auf alle Einzel- und Kombitickets (2 Tages-Pass) bei EigenVAs;
Junges Theater Göttingen: 1€ E. bei allen EigenVAs an d. AK und Reservierung, sowie 4€ Aufschlag bei Musikstücken und regulären VAs des Poetry Slam an d. AK und regulärer Reservierung;
Kultur und Alltag e. V. (Krawall): bei regulären AbendVAs ohne VVK 25 Freikarten an d. AK, Göttinger Kammermusikgesellschaft e.V.: vergünstigter E. für 1€ (AK & Reservierung);
Göttinger Kommunikations- und Aktionszentrum e. V. (KAZ): Ermäßigung von 50% des Mitgliedsbeitrags, kostenlose Teilnahme an d. Keramikwerkstatt, Ermäßigung bei diversen Workshops und Kursen, drei Monate kostenlose Teilnahme an d. wöchentlichen Akrobatik- + Jonglage Angeboten, ein Monat kostenlose Teilnahme am Yoga-Kurs;
KulturLichter: kostenloser E. an d. AK (ausgenommen Seminare & SonderVAs in der Stadthalle und anderen größeren Varäumen);
Kunsthaus Göttingen gGmbH: kostenfreie Teilnahme an Ausstellungsführungen, sowie Vergünstigungen bei im Programm gekennzeichneten Workshops und VAs im Kunsthaus;
Künstlerhaus Göttingen mit Galerie e. V.: kostenloser E. in d. Ausstellungen;
Literarisches Zentrum Göttingen e. V.: freier E. an d. AK (ausgenommen SonderVAs); Literaturherbst: kostenloser E. an d. AK bei allen VAs mit Eigenpreis, freier Zugang zum digitalen An- gebot;
Live Kultur e. V.: 5€ Rabatt bei allen eigenen VAs;
Musa: 5€ Ermäßigung bei allen EigenVAs an d. AK & bei Reservierungen, 10€ Ermäßigung bei mind. 3 EigenVAs im Semester, 2 Workshops & 2 Kurse pro Semester zum halbem Normalpreis (nur Eigen- VAs);
Museum Friedland: kostenloser E. in d. Museum, freier E. bei VAs
NichtNurTheater: 1€ E. bei allen VAs an d. AK, auch bei Reservierung sowie vergünstigte Workshops
Nörgelbuff: kostenloser E. an d. AK an Montagen (Houseband, Querbeat-Session, Spielstunde), Mitt- wochen (Salsa), bei d. Jam-Session, d. Lesebühne Acrobat Readers, bei zusätzlichen Latin-Partys, bei Improsant und beim Band Contest „Local Heroes“, Ermäßigung bei drei speziellen KulturticketVAs im Monat;
Orchester Göttinger Musikfreunde: 1 Euro E. bei allen Konzerten nur für Restk. an d. AK;
1. SC Göttingen 05: kostenloser E. zu allen Heimspielen d. Damen und d. 1. und 2. Herren des 1. SC Göttingen 05 e.V., gilt nicht für Pokalspiele und SonderVAs, bei denen jeweils d. Preisaushänge am Einlass zu beachten sind;
Jacobikantorei: freier E. bei allen Konzerten an d. AK bei vorhandenen Restk.;
Stadt Göttingen & Kunstverein Göttingen e. V.: kostenloser E. bei allen Ausstellungen d. Stadt Gö. Im Alten Rathaus und im Städtischen Museum & bei Ausstellungen d. Kunstvereins im Alten Rathaus und Künstlerhaus zu gewähren, kein Mitgliedsbeitrag für d. Artothek in der Gotmarstraße 1 (es entstehen nur d. Versicherungskosten bei d. Ausleihe);
Stadt Göttingen (KWP, Kultursommer, Figurentheater): 5€ Rabatt an d. AK auf d. ermäßigten E-preis bei VAs d. Kultursommers und d. Figurentheaters (gilt nicht für VAs im DT). Sowie 150 Eintrittsk. für d. KWP-Festival für je 15€, gilt sowohl im VVK, als auch an d. AK (bei VAs mit dem GSO sind nur Stehplätze verfügbar);
Stadtbibliothek Göttingen: 2,50€ Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag (zusätzlich zum Heimvor-teil);
Stadtkantorei (Kantorei der Johanniskirche): kostenlosen E. an der AK für Restk. d. Kategorien 2,3 und 4 zu gewähren stille hunde theaterproduktionen: kostenloser E. an d. AK (EigenVAs);
Theater im OP (ThOP): kostenloser E. zu Eigenproduktionen (außer Premieren) & mindestens 3 Auf-führungen d. English Drama Workshops (EDW);
Unicante: 1€ E. an der AK
Universitätsmusik Göttingen: vergünstigten E. von 1,00€ bei Aufführungen des Gö. Universitätschores & des Gö. Universitätsorchesters an d. AK, ab drei Tagen vor d. Aufführung im VVK;
BG 74 Veilchen Ladies UG: 150 kostenlose Stehplatzk. pro Spiel an d. Kasse für alle Liga und Play- Off Spiele
Vinyl Reservat: freier E. an der AK für bis zu 40 Plätze bei allen Konzerten im Semester, freier E. bei der jährlichen Jubiläums-Veranstaltung, Zugang zu weiteren freien Vas;
eingeführt und § 1 Absatz 3 BeitrO um den Satz „Die Studierendenschaft erhebt für das Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 jeweils einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11,60 €“ ergänzt werden?““
Wahlergebnisse Studierendenparlament 2025
Liste | Stimmen | Prozent | Sitze |
---|---|---|---|
GHG | 2334 | 26.49 | 12 |
LEB | 241 | 02,73 | 1 |
mir egal | 330 | 03,74 | 2 |
die LISTE | 121 | 01,37 | 1 |
SRK | 36 | 00,41 | 0 |
Nerdcampus | 532 | 06,03 | 3 |
Volt HSG | 709 | 08.05 | 4 |
RCDS | 811 | 09,20 | 4 |
Juso HSG | 481 | 05,45 | 2 |
IJV | 335 | 03,80 | 2 |
LHG | 283 | 03,21 | 1 |
ALL | 1017 | 11,54 | 5 |
US | 1061 | 12,04 | 6 |
ungültig | 521 | 05,91 | – |
Gesamt | 8812 | 100,00 | 43 |
Die Gesamtzahl von 43 Sitzen ergibt sich aus der Gesamtzahl der Wahlberechtigten, also aller eingeschriebenen Studierenden. (Der Schlüssel wurde im lezten Jahr angepasst, daher die stark verringerte Sitzanzahl)
Wahlergebnisse Senat 2025
Liste | Stimmen | Prozent | Sitze |
---|---|---|---|
GHG | 4.336 | 48,04 | 2 |
RCDS & LHG | 1.263 | 13,99 | 0 |
Volt & LISTE | 1.418 | 15,71 | 0 |
US | 1.293 | 14,32 | 0 |
ungültig | 715 | 07,92 | – |
Gesamt | 9025 | 100,00 | 2 |
Bei den studentischen Vertreter*innen der Studierendenschaft im Senat handelt es sich um:
- Ann-Julie Blume (Rot-Grüne Liste)
- Soraya Sarah Beneddine (Rot-Grüne Liste)
Wahlergebnisse der FSPs und Fachgruppen
Die Ergebnisse sind hier unter Organe der Studierendenschaft zu finden.
Wahlergebnisse Urabstimmung 2025
Die Ergebnisse der Urabstimmung wurden am 28.01.2025 im Wahlausschuss der Uni bestätigt und sind somit gültig. Hier die erreichten Ja-Stimmen für jedes Ticket:
Bus: 7.121 Ja-Stimmen von 9.585 gültigen abgegebenen Stimmen (74,29%)
D-Bahn: 8.673 Ja-Stimmen von 10.294 gültigen abgegebenen Stimmen (84,25%)
Kulturticket: 8.072 Ja-Stimmen von 9.809 gültigen abgegebenen Stimmen (82,29%)
Damit haben sich beim deutschlandweiten Semesterticket sowie Kultursemesterticket mehr als die Hälfte der mit „ja“ oder „nein“ Abstimmenden und mehr als 15% aller Abstimmungsberechtigten für die Einführung der Tickets im Wintersemester 2025/26 und im Sommersemester 2026 ausgesprochen. Damit sind die Anträge über das deutschlandweite Semesterticket und das Kultursemesterticket angenommen.