Bahnsemesterticket

Wo gilt das Bahnsemesterticket?

Die genaue Auflistung aller Verbindungen findest Du im aktuellen Beiblatt zu den Semestertickets. Das Beiblatt gibt es dieses Jahr den Umständen geschuldet nur in digitaler Form. Hier geht es zum aktuellen Beiblatt Informationen zum deutschlandweiten Semesterticket gibt es hier.

Sprechstunde

Sind nach der Recherche hier noch Fragen offen, kannst Du gerne entweder einen Termin mit uns vereinbaren oder unsere Bahn- und Busticket-Beauftragtekontaktieren: Mail: semesterticket@asta.uni-goettingen.de Alle aktuellen Konditionen und Einzelverträge mit den Bahngesellschaften sind im AStA für alle Studierenden einsehbar.  

Fragen zum Semesterticket (FAQ)


Kann ich mein Semesterticket rückerstatten lassen?
Studierende, die aufgrund einer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Bahnfahrten haben, bekommen den Semesterticketbeitrag erstattet. Studierende, die an einer weiteren Hochschule in Niedersachsen oder Bremen immatrikuliert sind und dort das landesweite Semesterticket erhalten können sich ebenfalls den Beitrag rückerstatten lassen. Ferner gibt es die Möglichkeit, einen Härtefall-Antrag beim AStA zu stellen. Ausführliche Informationen gibt es hier.
Ich wurde ohne Semesterticket erwischt. Was muss ich tun?
Die Bahn verlangt ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro. Dieses lässt sich jedoch je nach Bahngesellschaft auf eine Bearbeitungsgebühr von ca. 7 Euro reduzieren, wenn man innerhalb der Frist (14 Tage) sein Semesterticket beim ReiseService der DB im Bahnhof vorzeigt.
Ich bin beurlaubt. Kann ich trotzdem das Semesterticket nutzen?
Beurlaubte Studierende erhalten für den Zeitraum ihrer Beurlaubung auch kein Semesterticket. Achtung beim Verlängern der Chipkarte für das Urlaubssemester! Der Semesterticket-Aufdruck wird dabei gelöscht, das Semesterticket ist dann (auch im zuende gehenden Vor-Urlaubssemester) nicht nutzbar. Also am besten erst kurz vor Beginn des Urlaubssemesters verlängern.
Ich bin Erstsemester und möchte nach Göttingen fahren. Kann ich das Ticket auf der ersten Fahrt verwenden?
Nein, leider reicht eine Immatrikulationsbescheinigung nicht aus, um von Deinem Semesterticket Gebrauch zu machen. Auch wenn du deinen neuen Studienausweis schon hast, kannst du das Semesterticket erst mit dem offiziellen Semesterbeginn (Sommersemester: 01.04. / Wintersemester 01.10.) nutzen.
Gilt das Semesterticket auch in Bussen?
Ja. Es gibt ein eigenes Bussemesterticket, mit dem Du die Busse der GöVB innerhalb des Stadtgebietes, sowie die Nachtbuslinien und die Regionalbusse von und nach Bovenden und Rosdorf (bei Letzteren muss Start oder Ziel außerhalb Göttingens liegen), nutzen kannst.
Kann ich gegen Aufpreis auch den ICE/IC benutzen?
Nein. Für die Fahrt in einem InterCity oder einem InterCityExpress muss ein reguläres Ticket bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Vergünstigungen gibt es durch das Semesterticket nicht. Eine Ausnahme stellt der IC von Bremen nach Norddeich-Mole dar, der im Angebot des Bahnsemestertickets enthalten ist.
Was kosten die Semestertickets?
Im Wintersemester 2021/22 und im Sommersemster 2022 kostet das Bahnsemesterticket85,89€. Dazu kommt außerdem der Beitrag für das Bussemesterticket in Höhe von 50,90€ und der für das Kulturticket in Höhe von 11,46€. Alle Beträge sind im Rückmeldebeitrag unter dem Punkt „Studierendenschaftsbeitrag“ bereits enthalten.
Ist die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern mit dem Bahnsemesterticket möglich?
Der Transport eines Fahrrades ist im Bahnsemesterticket nicht inbegriffen. Hierfür muss ein separates Fahrradticket erworben werden.
Kann ich mein Kind kostenlos in der Bahn mitnehmen?
Kinder unter 6 Jahren werden gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG kostenlos befördert. Das gilt auch, wenn der Reisende seine Fahrt mit dem Semesterticket antritt. Spezielle Vergünstigungen bei der Mitnahme von Kindern und Jugendlichen bestehen aber nicht.
Kann ich die Straßenbahnen in Hannover mit dem Semesterticket nutzen?
Nein. Das Semesterticket ist nur in den S-Bahnen („Stadtschnellbahn“) gültig, nicht in den Straßenbahnen!
   

Urabstimmung zum Semesterticket (FAQ)


Jedes Jahr beschließt das Studierendenparlament über die Durchführung einer jeweiligen Urabstimmung für die drei Semestertickets. Die Studierenden entscheiden durch ihre Wahl im Januar über die Bereitstellung des Tickets. Hier findet ihr genauere Informationen zum Landesweiten Bahnsemesterticket und die Urabstimmung im Januar.