AStA kritisiert justizielle Verharmlosung von sexualisierten Übergriffen im Fall des verurteilten Göttinger Professors – Pressemitteilung, Sonntag, 03.04.22

Am Mittwoch wurde ein Göttinger Professor wegen mehreren schweren Fällen von sexualisierten Übergriffen an Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Strafmaß zusammen mit der Urteilsbegründung ist in den Augen des Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Göttingen ein Skandal. Hier gehe es nur darum einen Beamten, der seinen Schutzbefohlenen gegenüber jahrelang offen sexualisierte Gewalt angewandt hat, zu schützen und ihn weiter im Beamtenverhältnis zu belassen.

Dazu kommentiert Pippa Schneider, AStA-Vorsitzende: „Wir sind entsetzt über den offenkundigen Täterschutz, der hier betrieben wird. Zwar muss ein Verhindern sexualisierter Gewalt und Übergriffigkeit lange vor einem anschließenden Gerichtsverfahren und auf allen Ebenen der Gesellschaft ansetzen, dazu gehört aber auch, dass das Urteil sich in einem solchen Fall nicht nach dem sozialen Status des Täters richten darf. Sonst entstehen eine Zwei-Klassen-Justiz und ein gesellschaftlicher Kontext, in dem sogenannte hochrangige Persönlichkeiten sich nahezu alles erlauben können. Welche andere Botschaft sollte es senden, wenn jemand nach solchen Taten weiterhin seinen Status als Beamter des Staates behalten und sein volles Gehalt beziehen kann?“

Die Universität Göttingen äußerte, man wolle den betreffenden Professor nicht mehr weiter beschäftigen und auf diese Weise weitere Vorfälle vermeiden. Dazu führt Emily Gray, Referentin für Gender und Diversity des AStAs, aus: „Wir begrüßen das Statement der Universität, in dem diese die Taten des Professors verurteilt und den Schutz der Betroffenen und anderer Universitätsangehöriger zum Ziel erklärt. Es ist zwingend erforderlich, dass diesen Worten auch klare Handlungen folgen werden. Ein offizieller Aufschrei genügt bei Vergehen dieser Art nicht – die Universität muss hier eine Null-Toleranz-Politik fahren. Dazu gehören Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, die bedarfsgerecht ausgestattet sind. Und es braucht Präventionsarbeit, um sexualisierte Gewalt und Übergriffigkeit zu verhindern: breite Information und Kommunikation, sowie Schulungen zum Thema.“

Der AStA spricht seine Solidarität mit den betroffenen Personen aus und ruft dazu auf, sexistischem und übergriffigem Verhalten immer und überall entgegenzutreten und Betroffene zu unterstützen.