Im April 2018 verfolgten zwei Neonazis zwei Göttinger Journalisten im thüringischen Fretterode und griffen sie mit einem Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger und einem Messer an. Bei diesem Angriff zog sich einer der beiden Journalisten eine Schädelfraktur zu, der andere eine Beinverletzung. Ende letzter Woche wurde vor dem Landesgericht in Mühlhausen das Urteil gesprochen. Der Jüngere der beiden Täter wurde zu 200 Arbeitsstunden verurteilt, der Ältere zu einem Jahr auf Bewährung.
Felix Schabasian, Referent für politische Bildung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Göttingen, kommentiert dazu: „Wir sind erschrocken von diesem milden Urteil. Hier handelte es sich um einen Angriff auf das Feindbild Presse, gegen das sich die Hetze der rechten Szene über die Jahre immer mehr zugespitzt hat. Angesichts dessen mutet es geradezu skandalös an, dass die vorsitzende Richterin hier keinen Angriff auf die Pressefreiheit erkennen wollte und dies indirekt damit begründet, die beiden Angeklagten hätten die Opfer “lediglich” als politische Gegner aus dem Linken Spektrum erkannt und nicht als Journalisten. Dieses Urteil gibt ein positives Signal in Richtung der Täter und der südniedersächsischen Neonaziszene, dass sie machen können, was sie wollen und dafür keine juristischen Konsequenzen zu fürchten haben. Wir sind besorgt, was dies für die Wissenschaftler*innen, Journalist*innen, Studierende und Aktivist*innen in Niedersachsen bedeutet, die sich engagieren, um über rechte Strukturen aufzuklären. Der Staat stellt wiederholt unter Beweis, dass er nicht Willens oder in der Lage ist, sie zu schützen.“
Pippa Schneider, AStA-Vorsitzende, ergänzt: „Gerade vor dem Hintergrund des Umgangs mit der Tat vonseiten der Polizei und Justiz, macht dieses Ergebnis fassungslos. Nach der Tat passierte erst mal drei Jahre lang gar nichts, bevor das Verfahren überhaupt startete. Personalprobleme in der Justiz hin oder her, es drängt sich der Eindruck auf, das Verfahren sei bewusst verschleppt worden, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu mindern. Einer der Täter konnte in dieser Zeit sogar in die Schweiz ziehen. Zwei Tage vor der Urteilsverkündung, führte die Polizei dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine Hausdurchsuchung bei einem Journalisten durch, der den Fall von Beginn an begleitet hatte, um der offensichtlichen Geringschätzung der Pressefreiheit durch die dortige Justiz noch die Krone aufzusetzen. Sie scheint gänzlich auf dem Rechten Auge blind zu sein und entpolitisiert und bagatellisiert aktiv Rechte Gewalt.“
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Pippa Schneider / vorsitz@asta.uni-goettingen.de / 0176/72926234
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