Überwältigende Unterstützung für die Studierendeninitiative zur Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle: Wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung an der Uni Göttingen

Über 1000 Studierende der Universität Göttingen haben sich hinter die Forderung der Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle gestellt. Es ist die erste erfolgreiche Studierendeninitiative an der Universität Göttingen.

Die AStA-Vorsitzende Ann-Julie Blume äußerte sich hierzu: „Die Studierendeninitiative zur Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle markiert einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung an unserer Universität. Mit über 1000 Unterschriften haben unsere Studierenden deutlich gemacht, dass sie eine inklusive und gerechte Hochschulgemeinschaft anstreben, in der niemand aufgrund von Diskriminierungserfahrungen benachteiligt wird.“
Weiter führt sie aus: „Der Diskriminierungsschutz hat an einer renommierten Universität wie der Uni Göttingen eine immense Bedeutung. Als international ausgerichtete Bildungseinrichtung ziehen wir Studierende aus verschiedenen Kulturen und Hintergründen an. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass wir eine Umgebung schaffen, die frei von Diskriminierung und Vorurteilen ist. Durch die Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle setzen wir ein klares Signal, dass wir uns für Gleichberechtigung, Vielfalt und Respekt einsetzen, Diskriminierung aktiv bekämpfen und so eine inklusive Atmosphäre schaffen, in der sich alle Studierenden gleichermaßen willkommen und unterstützt fühlen können.“

Die Initiative wird im Rahmen der bevorstehenden Senatssitzung am Mittwoch, den 12.07., offiziell behandelt. Neben der Studierendeninitiative wird auch das Diskriminierungsschutzkonzept diskutiert, gegen das sich das Studierendenparlament Ende Mai mit einer Resolution positioniert hat, da es der Auffassung war, dass das vorgeschlagene Konzept den notwendigen Bedarf einer Antidiskriminierungsstelle und umfassender Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Studierende und andere Universitätsmitglieder nicht gerecht wird. Die Diskussion zum Diskriminierungsschutzkonzept bietet eine einzigartige Gelegenheit für den Senat, die Anliegen der Studierenden ernst zu nehmen und einen entscheidenden Schritt in Richtung eines umfassenden Diskriminierungsschutzes zu gehen.
Indem wir uns aktiv gegen Diskriminierung einsetzen, stärken wir nicht nur die Studierenden, sondern auch den Ruf unserer Universität als weltoffene und fortschrittliche Bildungseinrichtung. Wir laden alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft ein, sich unserem Anliegen anzuschließen und gemeinsam den Diskriminierungsschutz an der Uni Göttingen zu verbessern und eine Umgebung zu schaffen, in der jede Person ihr volles Potenzial entfalten kann. Gemeinsam können wir eine positive Veränderung bewirken und eine Hochschule gestalten, die auf Gleichberechtigung und Respekt basiert.

Hintergrund:
Von Oktober 2017 bis August 2021 wurde an der Universität das Pilotprojekt „Antidiskriminierungsberatung für Studierende“ durchgeführt. Das Projekt wurde mit Hilfe von zentralen Studienqualitätsmitteln finanziert und hatte zum Ziel, Studierende im Kontext von Diskriminierung zu unterstützen. Während des Projektzeitraums konnten Studierende, die mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert waren, auf eine speziell ausgebildete Beratungsstelle zugreifen. Dort erhielten sie Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Bewältigung von diskriminierungsbedingten Herausforderungen im universitären Umfeld. Das Pilotprojekt trug dazu bei, Bewusstsein für das Thema Diskriminierung zu schaffen und die Bedürfnisse der betroffenen Studierenden in den Fokus zu rücken. Trotz voller Auslastung und einer positiven Evaluation wurde die Finanzierung des Pilotprojekts nach 2021 nicht weiter fortgesetzt. Dies führte zu Protesten und Unmut seitens der Studierenden, die sich für eine kontinuierliche Antidiskriminierungsberatung an der Universität einsetzten.
Die Erfahrungen und das Feedback aus dem Pilotprojekt waren ein wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung des Diskriminierungsschutzkonzepts an der Universität. Allerdings wurde die Erarbeitung des Konzepts von Seiten des Präsidiums erst nach langem Aufschieben und leeren Versprechungen im Herbst 2022 in Angriff genommen. Die Studierendenschaft sieht diese Verzögerung als kritisch an, da das vorgeschlagene Konzept keine spürbare Verbesserung für die praktische Umsetzung des Diskriminierungsschutzes verspricht. Stattdessen wird auf die Erarbeitung einer Richtlinie verwiesen, deren Erstellung sich noch über Monate oder sogar Jahre hinziehen könnte. Angesichts des deutlichen Anstiegs von gemeldeten Diskriminierungsvorfällen beim AStA und den Fachschaftsvertretungen in den letzten Monaten besteht aus Sicht der Studierendenschaft ein dringender Bedarf für eine raschere Verbesserung des Beratungsangebots. Auch der Gleichstellungsrat und die Schwerbehindertenvertretung schlossen sich in eigenen Stellungnahmen den Forderungen des Studierendenparlaments an.
Die Einreichung der Studierendeninitiative zur Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle stellt einen weiteren Schritt in den Bemühungen dar, den Diskriminierungsschutz an der Universität zu verbessern und den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden. Die Initiative basiert auf dem Engagement und der Unterstützung vieler Studierender, die sich für eine inklusive und diskriminierungsfreie Hochschulgemeinschaft einsetzen.