Barrierefreies Studium

Auf dieser Seite findet ihr Informationen rund um das barrierefreie Studieren. Als Barriere wird dabei alles bezeichnet, was Menschen an der vollen Teilhabe an der Gesellschaft beziehungsweise am Studium hindert. Im Folgenden stellen wir euch einige Ansprechpartner*innen, Anlaufstellen und weitere nützliche Informationen vor. Zudem stehen wir euch für ausführlichere Fragen und persönliche Anliegen natürlich gerne in unseren Sprechstunden und per Mail zur Verfügung.

Eure Anlaufstelle an der Uni für Fragen zu Barrierefreiheit und Studieren mit Beeinträchtigung ist die Vertretung für Studierende mit Beeinträchtigung (VfSB). Die VfSB setzt sich für die Interessen von Student:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Neurodiversität (z.B. ADHS, Autismus…) und psychischen Erkrankungen an der Uni Göttingen ein. Die Vertretung trifft sich alle 2 Wochen am Montag von 18:00 bis 20:00 Uhr. Die VfSB steht auch gerne als Ansprechpartner für Fragen zum und Probleme im Studium bereit und kann per E-Mail unter vfsb@uni-goettingen.de oder auf Instagram unter vfsb_goettingen kontaktiert werden.

Ab dem Wintersemester 2016/17 bietet der Fachschaftsrat Physik in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro der Fakultät ein Nachhilfe- und Mentoring-Programm für Studierende in erschwerenden Umständen (Studierende mit Beeinträchtigung/chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind, Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen und viele weitere) an.
Ziel dieses Projektes ist es, diesen Studierenden den Studieneinstieg durch fachliche Hilfe und persönliche Unterstützung zu erleichtern, weil ihnen oftmals weniger Zeit zum Besuch von Vorlesungen und Übungen zur Verfügung steht.
Du möchtest mehr über dieses Programm erfahren oder hast Fragen?

Weitere Informationen findest du auf der Webseite des FSR Physik. Oder frag direkt nach: soziales@fsr.physik.uni-goettingen.de

Allgemeines


Websites und Informationsmaterial
Viele Informationen stellt die Seite „einfach teilhaben“ zur Verfügung. Hier findest du spezielle Hinweise zur Finanzierung und zum Studium, aber auch ein Bürgertelefon, Online-Beratung, einen Ärzte-und-Kliniken-Finder und vieles mehr.

Auch das Deutsche Studentenwerk hat sehr viele nützliche Informationen rund ums Studium zusammengestellt. Für umfassende Informationen kannst du zudem das Handbuch „Studium und Behinderung“ online abrufen oder kostenlos bestellen.

Weitere nützliche Websites sowie allgemeine Anlaufstellen findest du weiter unten unter „Bundesweite Netzwerke und Anlaufstellen“. Spezifische Informationen zu Göttingen und Universität findest du unter „Barrierefreies Studieren an der Uni Göttingen“ und „Anlaufstellen in Göttingen“.

Studienfinanzierung
Dieser Abschnitt soll nur einen kurzen Überblick über Finanzierungswege aufzeigen, welche konkret für das barrierefreie Studium relevant sind. Alle bundesweiten Möglichkeiten zur Studienfinanzierung findest du in ausführlicher Form auf der Seite des Deutschen Studentenwerkes.

Stipendien

Du kannst auf dich passende Stipendien nach Registrierung auf der Website Barrierefrei Studieren abrufen.

BAföG

Im BAföG sind verschiedene Regelungen zum Nachteilsausgleich verankert. Grundsätzlich empfiehlt es sich zudem immer, sich individuell durch das BAföG-Amt beraten zu lassen. Nach Absprache/Anmeldung ist auch die Bereitstellung einer Kommunikationsassistenz möglich.

Alter zu Studienbeginn
Liegt ein Hinderungsgrund (z.B. ein längerer Krankenhausaufenthalt) für die „rechtzeitige“ Aufnahme des Studiums vor, so kann auch nach BAföG gefördert werden, wer das 30. Lebensjahr (Bachelor) bzw. 35. Lebensjahr (Master) bei der Einschreibung überschritten hat. Entscheidend ist jedoch, dass das Studium unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes aufgenommen wird.

Freibetrag auf das Einkommen
Auf das Einkommen der Eltern sowie des Ehegattens/der Ehegattin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin kann ein zusätzlicher Härtefreibetrag geltend gemacht werden – übrigens auch, wenn andere Familienmitglieder eine Behinderung vorweisen.

Freibetrag auf das eigene Vermögen
Über den Freibetrag von 7.500€ hinaus kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben, wenn es zur Vermeidung unbilliger Härten benötigt bzw. verwendet wird.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer
BAföG wird über die Regelstudienzeit hinaus nur aus „unabweisbaren Gründen“ fortgezahlt. Hierzu muss die Behinderung und/oder Krankheit nachweislich die Ursache für die Verzögerung sein. Besonders wichtig ist, dass Verzögerungen sichtbar gemacht werden, sobald sie auftreten. Denn wenn trotz studienverzögernder Behinderung/Krankheit der obligatorische Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester erbracht werden kann, wird es in den späteren Semestern schwierig, eine unverschuldete Verzögerung nachzuweisen. Daher lieber rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Studiengangswechsel
Wird erst im 4. Fachsemester oder später der Studiengang gewechselt, so ist eine Förderung des neuen Studienganges als Erstausbildung nur möglich, wenn der Wechsel aus einem „unabweisbaren Grund“ heraus geschah. Dies der Fall, wenn das Studium aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr fortführbar ist beziehungsweise die Ausübung des erzielten Berufes nicht mehr möglich ist.

Darlehensrückzahlung
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens kann bei besonderer Härte gestundet werden. Zu diesem Zweck kann ein Härtefreibetrag auf das Einkommen beantragt werden.

Studentenwerk Göttingen
Abteilung Studienfinanzierung
Zentralmensa
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen
Telefon: 0551 39-5134
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-goettingen.de

Beihilfen / Sozialdienst des Studentenwerkes

Im Sozialdienst des Studentenwerkes können neben den Notfalldarlehen, Studienabschlussdarlehen und weiteren finanziellen Hilfen Beihilfen des Universitätsbundes e.V. beantragt werden. Diese Leistungen können dem Ausgleich eines Mehrbedarfs, der Anschaffung technischer Hilfsmittel oder der Finanzierung von Heil- bzw. Hilfsmitteln dienen. Zudem kannst du dich hier über die barrierefreien Wohnheime des Studentenwerkes informieren.

Studentenwerk Göttingen
Sozialdienst
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen
Telefon: +49 (0)551 39-5120 (Herr Staier)
Telefon: +49 (0)551 39-5187 (Frau Strauß)

Barrierefreies Studieren an der Uni Göttingen


Barrierefrei studieren / Diversity Management
Das Diversity Management der Uni stellt dir hier einen guten Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote und Leistungen zur Verfügung. Zudem findet jeden Dienstag von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Studienzentrale am Wilhelmsplatz 4 eine spezielle Sprechstunde für Fragen zum Studium mit Beeinträchtigung statt.

Katrin Lux
Diversity Management
Abteilung Studium und Lehre
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 39-7494

Nachteilsausgleich
Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass eine chancengleiche Teilhabe auch im Studium stattfinden kann. Dabei muss auch immer ein Blick auf die individuelle Situation geworfen werden.
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs an der Universität Göttingen findest du hier. Grundlegende Bestimmungen für die Uni Göttingen sind unter anderem in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in den Paragraphen 14 (5) und 21 verankert.
Barrierefreiheit von Gebäuden
Viele Gebäude und Räume der Universität Göttingen sind leider nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei. Eine interaktive Campuskarte, welche Zugänge, Wege und weitere nützliche Informationen auf einen Blick zusammenfasst, findest du hier.
Um ein barrierefreies Studium zu ermöglichen, ist es selbstverständlich möglich, Veranstaltungen in andere Räumlichkeiten zu verlegen. Dozierende bzw. die Raumverwaltung sollten über einen entsprechenden Bedarf möglichst rechtzeitig informiert werden, damit Engpässe vermieden werden können.
Die SUB Göttingen stellt zudem einen Service für Studierende mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung. Mehr dazu findest du hier.
Technische Assistenzen
Für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit bietet die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) einen Scan-Service sowie einen Arbeitsplatz im Learning Resources Center (LRC). Mehr Informationen findest du hier. Außerdem kannst du dich für technische Assistenzen an den Sozialdienst des Studentenwerkes wenden (siehe oben).
Barrierefreies Wohnen
Das Studentenwohnheim stellt auch einige barrierefreie Wohnungen zur Verfügung. Am besten wendest du dich hierzu an den Sozialdienst des Studentenwerkes (siehe oben). Eine allgemeine Liste aller Wohnheime des Studentenwerks findest du hier.
CampusAssist der Philosophischen Fakultät
Für Studierende der Philosophischen Fakultät gibt es die Möglichkeit, für studienbezogene Tätigkeiten stunden- oder tageweise eine Assistenz zu buchen. Mehr dazu findest du hier.

Campusassistenz
Studiendekanat der Philosophischen Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
E-Mail: campusassistenz@zvw.uni-goettingen.de

Psychosoziale Beratung (PSB)
Bei Studienschwierigkeiten und persönlichen Krisen hilft dir die psychosoziale Beratung des Studentenwerks gerne weiter. Möglich sind sowohl Einzel- als auch Gruppenberatungen, zudem bietet die PSB jedes Semester ein eigenes Kursangebot an. Darüber hinaus gibt es spezielle Coaching­angebote für den Studienbeginn, die Studienabschlussphase und die Promotionsphase. Für Studierende nach einer schweren psychischen Krise gibt es zudem das semesterbegleitende Gruppenprogramm HOPES (Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende), welches bei Studienschwierigkeiten hilft.

Psychosoziale Beratung (PSB)
Goßlerstr. 23
37073 Göttingen
Anmeldung über Sekretariat :
Tel.: +49 (0) 551 39-4059
E-Mail: psb@studentenwerk-goettingen.de

Psychotherapeutische Ambulanz für Studierende (PAS)
Die psychotherapeutische Ambulanz berät und behandelt Studierende in psychischen Krisensituationen. Dies kann als kurzfristige Krisenintervention in vier bis zehn Sitzungen (als Einzelberatung) oder längerfristig als Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. Bei Bedarf wird an Psychotherapeuten oder Kliniken weiter vermittelt. Außerdem stellt die PAS gegebenenfalls krankheitsbedingte Prüfungs- oder Studienunfähigkeit fest.

Psychotherapeutische Ambulanz für Studierende (PAS)
Humboldtallee 38
37073 Göttingen
Anmeldung über Sekretariat:
Tel.: 0551 / 39-4596
E-Mail: pas@uni-goettingen.de

Anlaufstellen in Göttingen


Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Göttingen
Der Beirat für Menschen mit Behinderung Göttingen vertritt die Interessen und Belange derjenigen und wird alle vier Jahre von diesen gewählt. Einmal im Jahr präsentiert er auf einer Vollversammlung seine Arbeit. Auf der Website des Behindertenbeirats werden zudem ein Stadtplan und eine Liste über die Barrierefreiheit von Arztpraxen zur Verfügung gestellt.

Beirat für Menschen mit Behinderung
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1- 4
37070 Göttingen
Tel.: 0551 / 400 – 21 59
E-Mail: behindertenbeirat@goettingen.de

Behindertenkoordination der Stadt
Die Stelle für Behindertenkoordination der Stadt bietet allgemeine Beratungen für Menschen mit Behinderungen an.

Behindertenkoordination
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel.: 0551/ 400-2176
E-Mail: behindertenkoordination@goettingen.de

Kontakt- Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS)
KIBIS ist eine Einrichtung des Gesundheitszentrums Göttingen und hilft bei der Suche nach regionalen Selbsthilfegruppen und unterstützt diese. Zudem hilft die Beratungsstelle bei der Gründung von Selbsthilfegruppen.

Kontakt- Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS)
Lange-Geismar-Str. 82
37073 Göttingen
Tel.: 0551 / 48 67 66
E-Mail: kibis@gesundheitszentrum-goe.de

Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Die Selbsthilfe Körperbehinderter ist ein Assistenz- und Pflegedienst. Neben allgemeinen Beratungsangeboten zu organisatorischen, rechtlichen und sozialen Fragen bietet die Selbsthilfe auch eine persönliche Assistenz sowie einen Fahrdienst an.

Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Neustadt 7
37073 Göttingen
Tel.: 0551-547330
E-Mail: shk-goe@web.de

Unabhängige Patientenberatung im Gesundheitszentrum Göttingen
Die unabhängige Patientenberatung ist ein weiteres Angebot im Gesundheitszentrum Göttingen. Sie informiert über Patientenrechte, weitere rechtliche Regelungen und hilft bei Konflikten mit Krankenkassen oder Ärzt*innen.

Unabhängige Patientenberatung im Gesundheitszentrum Göttingen
Albanikirchhof 4 – 5
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4887780
E-Mail: info@gesundheitszentrum-goe.de

Back up – Beratungsstelle für Careleaver*innen
Die Beratungsstelle wurde von der Stadt Göttingen eingerichtet und richtet sich an junge Menschen, die in ihrer Jugend oder Kindheit Jugendhilfe erhalten haben. Sie unterstützen dabei auf dem Weg in die Selbstständigkeit und beraten bei Wohnungsfragen, Finanzierung, gesundheitlichen Problemen u.v.m..

        Back up – Begleitung für Careleaver*innen
        Lotzestraße 22c
        37073 Göttingen
        Tel.: 0551/4003166 oder 0551/4003231
        E-Mail: J.becker@bfgoe.goettingen.de oder l.welnhold@bfgoe.goettingen.de

Bundesweite Netzwerke und Anlaufstellen