Rückerstattung mit Doppelimmatrikulation
Studierende mit einer Doppelimmatrikulation , also einer Immatrikulation an zwei deutschen Hochschulen mit deutschlandweiten Semestertickets, müssen folgendes abgeben:
- Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsticketbeitrages (deutschlandweites Semesterticket)
für doppelt Immatrikulierte - Immatrikulationsbescheinigungen beider Universitäten für das aktuelle Semester
- Semesterticket der zweiten Hochschule in Kopie (Screenshot o.ä. genügt)
Einreichen kannst Du Deinen Antrag per Post, per Mail an das Sozialreferat oder im Sekretariat während der jeweiligen Sprechzeiten.
Achtung!
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden!
Frist: 01.04. – 30.5. oder 01.10. – 30.11.
Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.