Göttinger Studierendenvertretung positioniert sich gegen Onlinewahlen

Pressemitteilung, Dienstag, 28.09.21

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen kritisiert die geplanten Onlinewahlen an der Universität und fordert diese auf ihre Haltung und Vorgehensweise zum Thema Onlinewahlen zu verändern. Die Göttinger Studierendenschaft schließt sich hierbei dem 
freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs), einer bundesweiten Studierendenvertretung, zum Thema Onlinewahlen an.
 
Onlinewahlen widersprechen aus Sicht des AStAs den Wahlgrundsätzen: Die Nachvollziehbarkeit der Wahl ist eingeschränkt, wodurch u.A. die Gefahr von Manipulation steigt. Die Wahl ist zudem nicht Allgemein, weil die Abläufe und Verfahren nur mit viel technischem Sachverstand verständlich sind und die Freiheit der Wahl ist zweifelhaft, wenn nicht mehr standardmäßig in Wahlkabinen innerhalb von Wahlbüros gewählt wird, sondern beispielsweise aus der WG-Küche oder beim Lernen in der SUB. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass es nur einen zugelassenen Anbieter der Software von Onlinewahlen gibt, sodass hier eine große Abhängigkeit besteht. Wahlen bilden die Grundlage von Demokratie und Mitbestimmung und sind somit besonders schutzbedürftig. Onlinewahlen sind hierbei für den AStA weniger ein technologischer Fortschritt als eine Schwächung der Wahlgrundsätze.
Bei den letzten Onlinewahlen kam es zu diversen Problemen, wie fehlerhafte Logins bei Mitarbeitenden der Universität und einer enormen Steigerung der ungültigen Stimmen (ungültige studentische Stimmen bei Senatswahl: 2019/2020: 5,76%; 2020/2021: 14,45%). Diese Faktoren weisen auf Schwierigkeiten beim Wählen mit dem Onlinesystem hin. Die erhoffte Steigerung der Wahlbeteiligung durch Onlinewahlen ist im letzten Jahr ebenfalls nicht eingetroffen.
 
Im Oktober 2020 beschloss das Studierendenparlament auf Druck der Universität eine neue Wahlordnung zur Durchführung von Onlinewahlen. Andernfalls hätte die Studierendenschaft nach Aussage des damaligen Universitätspräsidiums die über Jahre durch die Universität finanzierten und organisierten studentischen Wahlen selbst bezahlen und organisieren müssen. Um Onlinewahlen umzusetzen bräuchte es nun erneut eine Änderung der Wahlordnung vor den anstehenden Wahlen im Januar, denn nach der Prüfung der Wahlordnung der Universität Jena, auf der die Göttinger Wahlordnung beruht, urteilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht im März, dass rechtliche Mängel an dieser Wahlordnung bestehen. Doch auch durch diese Änderungen werden nur einzelne bekannte rechtswidrige Punkte behoben, jedoch aus Sicht der Studierendenvertretung nicht die Onlinewahlen als solche in ihrer Rechtssicherheit bestätigt.
 
Der AStA fordert daher das Präsidium der Universität auf, die Studierendenschaft in ihrer Selbstverwaltung über ihre Form der Wahlen selbst entscheiden zu lassen und die Organisation und Finanzierung der gemeinsamen Wahlen fortzuführen.