Resolution zur Ablehnung des Diskriminierungsschutzkonzepts und Rückzug der Mitwirkung

Am 30.05.2023 hat das Studierendenparlament eine Resolution einstimmig verabschiedet, in der der Vorschlag des Präsidiums für ein Diskriminierungsschutzkonzept abgelehnt wird. Diese Entscheidung basiert auf der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Konzept den dringenden Bedarf einer Antidiskriminierungsstelle und umfassender Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Studierende und andere Universitätsmitglieder nicht erfüllt.

Die Resolution u. a. umfasst folgende Beschlusspunkte:

  1. Ablehnung des vorgeschlagenen Diskriminierungsschutzkonzepts: Das Studierendenparlament lehnt das vom Präsidium vorgeschlagene Diskriminierungsschutzkonzept in seiner aktuellen Form ab, da es den notwendigen Bedarf einer Antidiskriminierungsstelle und umfassender Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes nicht erfüllt.
  2. Notwendigkeit einer zentralen Antidiskriminierungsstelle: Die Studierendenschaft betont die dringende Notwendigkeit einer hauptberuflich zentralen Antidiskriminierungsstelle an unserer Universität. Diese Stelle sollte mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein, um diskriminierungsbedingten Vorfällen effektiv entgegenzuwirken und angemessene und qualifizierte Unterstützung für Betroffene anzubieten. Die Einrichtung einer solchen Stelle sollte prioritär behandelt und umgehend umgesetzt werden.
  3. Forderung nach umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes: Die Studierendenschaft fordert das Präsidium auf, zeitnah umfassende Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Studierende und andere Universitätsmitglieder zu entwickeln. Diese Maßnahmen sollten präventive Strategien, Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen und geeignete Mechanismen zur Meldung von Diskriminierungsvorfällen beinhalten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Universität eine inklusive und diskriminierungsfreie Umgebung für alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft schafft.
  4. Rückzug der Mitwirkung der Studierendenschaft an der Entwicklung des Diskriminierungsschutzkonzepts: Das Studierendenparlament hat beschlossen, seine Mitwirkung an der Entwicklung des Diskriminierungsschutzkonzepts zurückzuziehen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Konzept den Anforderungen und Bedürfnissen der Studierenden nicht gerecht wird.

Die Studierendenschaft bekräftigt ihr Engagement für einen effektiven Diskriminierungsschutz an unserer Universität und ruft alle ihre Mitglieder dazu auf, sich aktiv für eine diskriminierungsfreie Hochschulgemeinschaft einzusetzen und ihre Stimmen zu erheben, um eine nachhaltige Veränderung zu bewirken. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam für eine inklusive und respektvolle Umgebung kämpfen, in der alle Mitglieder der Universität gleichberechtigt behandelt werden.

Der AStA wurde beauftragt, diese Resolution an das Präsidium, den Senat und andere relevante Gremien zu kommunizieren. Die Studierendenschaft fordert eine schriftliche Stellungnahme des Präsidiums bis zum 13.06.2023. Sollte das Präsidium kein Entgegenkommen zeigen und unsere berechtigten Anliegen nicht angemessen berücksichtigen, werden wir weitere Schritte einleiten, um die Interessen der Studierendenschaft zu vertreten.

Wir werden euch über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten und sind weiterhin bestrebt, eure Anliegen und Forderungen zu vertreten. Die vollständige Resolution findet ihr hier.

Lasst uns gemeinsam für einen umfassenden und effektiven Diskriminierungsschutz an unserer Universität eintreten. Eure Unterstützung und Beteiligung sind von großer Bedeutung, um positive Veränderungen zu bewirken.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir euch gerne zur Verfügung.