Semesterticketrückerstattung

Auch in diesem Semester gibt es wieder die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge für die Semestertickets (Bahn, Bus und Kultur) rückerstatten zu lassen. Die Tickets kannst Du trotzdem weiter nutzen!

Es gibt verschiedene Typen an Rückerstattungen. Hier findest du einen Überblick mit allen wichtigen Informationen zu Voraussetzungen und dem entsprechenden Antrag:

Here you will find information about the refund of the semester tickets in English.

Achtung!
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Typ A: Studis mit Schwerbehindertenausweis

Typ A: Doppelimmatrikulation

Typ B: Härtefall

Voraussetzungen

Erstattung der Bahn- und
Bustickets für Studierende, welche nach dem Schwerbehindertengesetz einen
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
haben

 

Anteilige Erstattung der
Tickets für Studierende, welche an einer weiteren niedersächsischen
Hochschule immatrikuliert sind und dort ebenfalls ein Ticket erwerben müssen

 

Erstattung für studierende in einem finanziellen Härtefall. Die
Einkommensgrenze orientiert sich dabei an aktuellen Bafög-sätzen. Aufgrund
von Sondertatbeständen kann die Einkommensgrenze nach oben verschoben werden.

Fristen

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.5. oder 01.10. –
30.11.

01.04. – 30.06. oder 01.10. – 15.01.

Ordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung

LeMSHO

Hier geht’s zum Antrag

Rückerstattung mit
Schwerbehindertenausweis

Rückerstattung mit
Doppelimmatrikulation

LeMSHO: finanzielle Härte

Bei Fragen rund um den Antrag kannst du dich während der Sprechzeiten oder per Mail ans Sozialreferat wenden.